Unter Effektengeschäft versteht man die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere d. h., Geschäfte eines WPDLU im Auftrag und für Rechnung seiner Kunden. Hierbei sind die Regelungen des Bürgerlichen Rechtes und des Handelsrechtes, insbesondere die des Kommissionsgeschäftes, sowie die Bestimmungen des Börsengesetzes als spezielles Recht zu beachten. Effektengeschäfte werden in unterschiedlichen Formen (Kommissions- oder Festpreisgeschäft) abgewickelt. Grundlage für die Ausführung von Orders sind neben den o. g. gesetzlichen Regelungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Nach den Sonderbedingungen sind Festpreisgeschäfte (Nr. 9) oder Geschäfte in einfacher Kommission (Nr. 1–8) möglich. Die Einschaltung eines Zwischenkommissionärs ist möglich. Aufgrund des 4. FinMFöG und Veränderungen seitens der Deutsche Börse AG sind die „Sonderbedingungen“ seit dem 1. Januar 2003 neu gefasst worden.
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