Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt im Sinne einer guten Corporate Governance die regelmäßige Durchführung einer Selbstbeurteilung der Arbeit des Aufsichtsrats. Bei der Durchführung haben Unternehmen allerdings einen großen Ermessensspielraum. Wie die Analyse der Aufsichtsratsberichte der DAX-Konzerne des vergangenen Geschäftsjahres zeigt, ist die Bandbreite der offengelegten Informationen sehr groß. Nur in wenigen Fällen sind die Angaben detailliert und damit auch aussagekräftig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2021.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-09-30 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: