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EMIR: Neue Meldepflichten für den Derivatehandel

Aufgrund der seit August 2012 gültigen European Market Infrastructure Regulation (EMIR) ergeben sich seit dem 15. März 2013 Pflichten für bestimmte Parteien von Derivatetransaktione. Dies beinhaltet auch einige Mitteilungen an die BaFin und ESMA.

Zu den Pflichten, die sich aus Technischen Standards zu der EMIR ergeben, hat die BaFin weitere Informationen und Formulare veröffentlicht.

Mit EMIR sollen systemische Risiken im europäischen Derivatemarkt eingedämmt werden. Aufgrund der Erfahrungen der Finanzmarktkrise 2008 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrienationen im Rahmen des G20-Gipfels im Jahr 2009 in Pittsburgh, den außerbörslichen (over the counter) Derivatehandel transparenter und sicherer zu machen. Die G20 beschlossen insbesondere, dass künftig standardisierte OTC-Derivate über zentrale Gegenparteien abgewickelt und OTC-Derivate an Transaktionsregister gemeldet werden müssen.

In Umsetzung dieser Ziele und zur Schaffung eines einheitlichen aufsichtlichen Rahmens über Zentrale Gegenparteien (Central Counter Parties, CCPs) ist seit August 2012 die die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister in Kraft (EMIR).

Weitere Informationen: BaFin

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