Die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen im Kampf gegen den Steuerbetrug effizienter zusammenarbeiten. Für die gegenseitige Auskunftserteilung soll das Bankgeheimnis aufgehoben werden.
Die wichtige Neuerung: Ersucht in Zukunft eine Steuerbehörde bei der Festsetzung der Steuerschuld eine andere in einem Mitgliedstaat um Auskunft, so kann diese die Auskunft nicht mehr mit Berufung auf das Bankgeheimnis verweigern.
Die zwei Richtlinienvorschläge, die die Kommission annahm, beinhalten weitere Regeln für den Informationsaustausch bei der Steuerfestsetzung und für die Amtshilfe im Rahmen der Beitreibung von Steuern. Die bisherigen Regelungen dazu auf EU-Ebene stammen noch aus dem Jahr 1977.
Weitere Informationen: Europäische Kommission
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