Vertreter von EU-Parlament, EU-Kommission und Mitgliedsstaaten haben sich am Montagabend auf schärfere Regeln für Wirtschaftsprüfungsunternehmen geeinigt. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Prüfungsqualität, zur Wiedergewinnung des Anlegervertrauens und essentielle Grundlage für Investitionen und Wirtschaftswachstum in Europa, so EU-Kommissar Michel Barnier.
Die neuen Regelungen sehen eine obligatorische Rotation von Prüfungsgesellschaften nach einer Beschäftigungszeit von 10 Jahren vor. Eine Amtszeitverlängerung von Prüfungsgesellschaften bei Unternehmen von öffentlichem Interesse darf nur einmal erfolgen und muss durch ein offenes und transparentes Ausschreibungsverfahren begründet werden. Durch das Rotationsprinzip soll eine allzu große Vertrautheit zwischen Prüfern und Kunden verhindert und die Unabhängigkeit der Prüfer gestärkt werden.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Wirtschaftsprüfern zudem bestimmte Dienstleistungen – wie etwa Steuerberatung – nur noch in engen Grenzen erlaubt. Nach dem enormen Gegenwind aus der Branche fallen die Regelungen aber deutlich schwächer aus als ursprünglich geplant. Eine strikte Trennung von Prüfungs- und Beratungsmandaten konnte nicht durchgesetzt werden. Ebenso scheiterte das Ziel der EU-Kommission, die Koordinierung der Prüferaufsicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) zu übertragen.
Trotzdem seien damit wichtige Meilensteine zur Stärkung der Unabhängigkeit von Prüfgesellschaften gelegt worden, so Barnier in seiner Stellungnahme. Die neuen Regelungen würden gewährleisten, dass Prüfgesellschaften eine Schlüsselrolle in der Sicherstellung von wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität einnehmen. Die Beschlüsse bedürfen noch der Zustimmung von EU-Staaten und Parlament.
Hintergrund: In der Folge der schweren Finanzkrise in 2008 hat die EU-Kommission am 30. November 2011 Vorschläge zur Verbesserung von Qualität und Transparenz des europäischen Systems der Abschlussprüfungen vorgelegt. Die Krise hatte die Schwächen des bisherigen Systems deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke, und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Auch in den Kontrollberichten der nationalen Aufsichtsbehörden wurde die Qualität der Abschlussprüfungen kritisiert. Die Vorschläge der EU-Kommission zielen zudem darauf ab, in dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere Auswahl zu sorgen. Der Markt wird bisher de facto von den „Big Four“ Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers beherrscht.
Die aktuelle Stellungnahme des EU-Kommissars Michel Barnier finden Sie hier.
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