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CSDDD  
24.04.2024

EU-Parlament verabschiedet Lieferkettenrichtlinie

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die neuen Regeln verpflichten Unternehmen und ihre vor- und nachgelagerten Partner, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben. (Grafik: by-studio/stock.adobe.com)
Das EU-Parlament hat jetzt grünes Licht für neue Vorschriften gegeben, die Unternehmen dazu verpflichten, gegen negative Folgen ihrer Tätigkeit für Menschenrechte und Umwelt vorzugehen.

Mit 374 zu 235 Stimmen bei 19 Enthaltungen verabschiedeten die Abgeordneten die EU-Lieferkettenrichtlinie „Corporate Sustainability Due Diligence Directive“ (CSDDD). Der Ausschuss der ständigen Vertreter im Rat der Europäischen Union hatte im März nach mehreren Verzögerungen für die CSDDD gestimmt. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte sich zuvor um einen Kompromiss bemüht.

Die neuen Regeln verpflichten Unternehmen und ihre vor- und nachgelagerten Partner, negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben. Das betrifft vor allem Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe.

Die Vorschriften gelten sowohl für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro als auch für Franchiseunternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 80 Millionen Euro, die mindestens 22,5 Millionen Euro durch Lizenzgebühren erwirtschaften. Auch gelten sie für Unternehmen, Muttergesellschaften und Franchiseunternehmen aus Drittstaaten, die in der EU dieselben Umsatzschwellen erreichen.

Die betroffenen Unternehmen sind künftig verpflichtet, die Sorgfaltspflicht in ihrer Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Sie müssen etwa entsprechende Investitionen tätigen, vertragliche Zusicherungen ihrer Partner einholen und ihren Geschäftsplan verbessern. Außerdem sollen sie kleine und mittlere Unternehmen, mit denen sie Geschäfte betreiben, dabei unterstützen, den neuen Verpflichtungen nachzukommen. Die Unternehmen sind auch verpflichtet, einen Übergangsplan auszuarbeiten, damit ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Die Mitgliedstaaten müssen entsprechende Online-Portale einrichten, auf denen die Leitlinien der Kommission und ausführliche Informationen über die Sorgfaltspflichten abrufbar sind. Außerdem müssen sie eine Aufsichtsbehörde schaffen oder benennen, die Untersuchungen durchführt und den Unternehmen Strafen auflegen, die sich nicht an die Regeln halten.

Die vollständige Mitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier.

„Die Verabschiedung des europäischen Lieferkettengesetzes ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu höheren Umwelt- und Sozialstandards in einer globalisierten Wirtschaft“, kommentiert der TÜV-Verband diesen Schritt. Die Einführung der Lieferkettenrichtlinie eröffne der EU die Möglichkeit, weltweit eine Führungsposition für nachhaltige Lieferketten einzunehmen.

LkSG

Herausgegeben von Prof. Dr. Birgit Spießhofer und Patrick Späth

Schlüssel zu nachhaltigen Lieferketten

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Novum in der deutschen Rechtsordnung entstanden, in welchem Menschenrechte, Umweltrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht mit Compliance-Best-Practices und internationalem Soft Law zusammentreffen. Für Unternehmen verbinden sich mit ihm große operative und logistische Herausforderungen – und die Frage nach einer praktikablen Implementierung in das betriebliche und rechtliche Risikomanagement.

Wie Sie zu pragmatischen und fundierten Lösungen bei der Anwendung der teilweise unbestimmten Regelungen finden, stellt Ihnen das vielseitige Autorenteam aus Anwaltschaft und Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft systematisch dar:

  • Unternehmerische Sorgfaltspflichten und bisherige Umsetzungserfahrungen
  • Rechtspolitische Hintergründe und aktueller Sach- und Meinungsstand
  • Berücksichtigung aller Handreichungen und Verlautbarungen des BAFA
  • Vertrags- und AGB-rechtliche Fragestellungen als weiterer Schwerpunkt
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