Seit dem 12.02.2014 besteht gemäß Art. 9 EMIR eine verbindliche Meldepflicht für Derivategeschäfte. Damit gilt, dass der Abschluss, die Änderung oder Beendigung von Derivatekontrakten spätestens am darauffolgenden Tag an ein Transaktionsregister gemeldet werden müssen. Eine Begrenzung der Meldepflicht auf OTC-Derivate findet in Art. 9 EMIR nicht statt, womit auch börslich gehandelte Derviate unter die Meldepflicht fallen. Die Übergangsfristen sehen zudem vor, dass auch Kontrakte zu melden sind, die seit dem 16.08.2012 bestehen oder bestanden. Dabei sind Derivatekontrakte, die vor dem 16. August 2012 abgeschlossen wurden und zum Meldebeginn noch nicht beendet sind, innerhalb von einer Frist von 90 Tagen, und Kontrakte, die vor dem 16. August 2012 abgeschlossen wurden und am 16. August 2012 noch nicht beendet waren oder nach dem 16.08.2012 abgeschlossen wurden, innerhalb von einer Frist von 3 Jahren ab dem Einführungsstichtag an ein Transaktionsregister zu melden.
Derivate sind ein beliebtes Instrument zur Risikoabsicherung von steigenden Rohstoffpreisen, schwankenden Währungen oder Zinsanstiegen. Laut der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC setzen rund 80 Prozent der Unternehmen in Deutschland Derivate ein, um Risiken abzusichern. EMIR bedeute daher einen starken Eingriff in die Absicherungsstrategien von Unternehmen, so der PwC-Partner und EMIR-Experte Thomas Schräder. Mit den strengen Auflagen würden die Kosten für die Absicherung von unternehmerischen Risiken mit OTC-Derivaten steigen und zu einer sinkenden Liquidität im Handel mit diesen Instrumenten führen. Ab einer bestimmten Grenze besteht für die Unternehmen eine Clearingpflicht, zudem müssen sie für den außerbörslichen Handel mit Derivaten ein eigenes Risikomanagement installieren. Einige Unternehmen haben die Brisanz durch die neuen Regelungen noch nicht erkannt, so Schräder weiter. Der deutsche Gesetzgeber nehme die Umsetzung von EMIR dagegen sehr ernst: werden die Vorgaben nicht ausreichend erfüllt, drohen Meldungen an die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde BaFin und hohe Bußgelder.
Ab sofort müssen Unternehmen nicht nur eine generelle Meldepflicht bei Derivaten beachten. Wenn sie Derivate außerbörslich im OTC-Handel einsetzen, müssen sie ihr bestehendes Risikomanagement anpassen und durch EMIR fest vorgeschriebene Risikominderungstechniken installieren. Unter Umständen gilt auch eine Clearingpflicht. Dabei definiert EMIR fünf Derivateklassen mit Schwellenwerten von einer und drei Milliarden Euro. Wenn der Nominalwert der Derivate den relevanten Schwellenwert überschreitet, darf das Unternehmen das Geschäft nur noch über eine zentrale Gegenpartei abwickeln. Falls das nicht möglich ist, müssen Unternehmen bei ihrer Bank Sicherheiten hinterlegen. „Das bedeutet für Unternehmen hohe Kosten und hat mögliche Ein- und Nachschusspflichten zur Folge“, erklärt Schräder. Wenn Unternehmen stets nachweisen können, dass sie mit dem Einsatz von Derivaten ausdrücklich ihre Risiken reduzieren, entfällt diese Regelung zur Clearingpflicht zwar. Aber die Beachtung der Melde- und Risikomanagementpflicht bleibt auch dann gegeben.
Die Beachtung der EU-Verordnung EMIR durch Unternehmen ist dem deutschen Gesetzgeber wichtig und soll daher zukünftig eng überwacht werden. Nach dem deutschen EMIR-Ausführungsgesetz gilt für mittlere und große Kapitalgesellschaften sowie für haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften eine Prüfungspflicht. Sie müssen sich jährlich von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigen lassen, dass sie die EMIR-Vorgaben einhalten. Diese Pflicht greift immer dann, wenn das Unternehmen mit konzernexternen Geschäftspartnern im Geschäftsjahr 100 OTC-Derivatekontrakte abgeschlossen hat oder das Nominalvolumen dieser Derivate die Grenze von 100 Millionen Euro überschreitet. „Die Umsetzung der EMIR-Pflichten in der Praxis ist alles andere als trivial. Der Wille des Regulierers ist nicht immer eindeutig zu verstehen. Zudem müssen viele und komplexe Änderungen im Umgang mit Derivaten und Geschäftspartnern vorgenommen werden. Unternehmen müssen sich die EMIR Bescheinigung hart erarbeiten“, sagt Schräder.
Quelle: PwC.
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