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Steuerrecht  
15.01.2019

EU-weit koordiniertes Vorgehen gegen Steuervermeidung

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Gewinne sollen die EU nicht mehr verlassen, ohne versteuert zu werden. (Foto: bluedesign /Fotolia.com)
Die EU-Kommission möchte Steuervermeidung durch multinationale Großunternehmen  durch neue Vorschriften unterbinden oder zumindest erschweren. Wie soll das gelingen?
Ihren Kampf gegen die Vermeidung der Körperschaftsteuer setzt die EU-Kommission konzentriert fort. Neue, zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Vorschriften sollen ein EU-weit koordiniertes Vorgehen gegen Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen bewirken. Im Fokus stehen insbesondere die Aktivitäten der großen multinationalen Unternehmen. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung sollen vorrangig die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden.

Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und überhöhten Zinszahlungen

Die neuen Vorschriften stützen sich auf die globalen Standards der OECD zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) aus dem Jahr 2015. Sie sollen verhindern, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden. Vorgesehen ist, dass nun alle Mitgliedstaaten in Niedrigsteuerländer verlagerte Gewinne besteuern. Dies gilt dann, wenn das Unternehmen dort keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (Vorschriften für beherrschte ausländische Unternehmen). Um Unternehmen davon abzuhalten, ihre Steuerbelastung durch überhöhte Zinszahlungen zu verringern, werden die Mitgliedstaaten den Betrag der Zinsausgaben begrenzen, den ein Unternehmen von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen kann (Zinsabzugsbeschränkung).

Verhinderung von Missbrauch

Mit einer allgemeinen Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch sollen die Mitgliedstaaten zudem Steuerplanungsmaßnahmen bekämpfen können, gegen die keine anderen Vorschriften greifen. Ferner weist die EU-Kommission darauf hin, dass zum 1. Januar 2019 außerdem
  • Vorschriften zu hybriden Gestaltungen in Kraft getreten sind, die Unternehmen davon abhalten sollen, Inkongruenzen der Steuervorschriften zweier EU-Mitgliedstaaten zu nutzen, um Steuern zu vermeiden, sowie
  • Maßnahmen eingeleitet wurden, mit denen sichergestellt werden soll, dass Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus einem Mitgliedstaat ausgelagert werden, in diesem Mitgliedstaat steuerpflichtig werden (Wegzugsbesteuerung).

Tax Compliance

Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.

Das Handbuch bietet einen detaillierten Überblick über die sieben Grundelemente eines Tax CMS sowie dessen Implementierung und Prüfung nach dem IDW PS 980. Erläutert werden

  • steuerrechtliche Pflichten (insbesondere nach AO und UStG) und steuerstrafrechtliche Sanktionen (z.B. nach OWiG und StGB) gegen Unternehmen,
  • umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug, die Vorschrift en zur Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • spezielle steuerliche Fragen zu verdeckter Gewinnausschüttung, Verrechnungspreisen, unwirksamen Rechtsgeschäft en (auch Scheinunternehmen, Basisgesellschaft en, Briefkastenfirmen), Empfängerbenennung und viele weitere bedeutende steuerliche Problemkreise,
  • Empfehlungen bei Non-Compliance.

Ein perfektes Handbuch, um steuerliche und steuerstrafrechtliche Risiken aufzudecken.


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