Laut ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Steuerberater nach Möglichkeit den Mandanten vor jedem steuerlichen Schaden zu bewahren. Dabei hat er seinem Mandanten den relativ sichersten Weg zum erstrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und ihm die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen. Bei einer Steuerhinterziehung des Mandanten hat der Steuerberater darauf hinzuwirken, im Namen des Mandanten eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können.
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