Deutsche Finanzinstitute werden zukünftig ausführliche Informationen für amerikanische Steuerbehörden erheben müssen. Dies geht aus den gestern von United States Treasury Department und Internal Revenue Service (IRS) veröffentlichten neuen Regelungen („proposed regulations“) zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) hervor.
Der Foreign Account Tax Compliance Act ist der Versuch, Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige unter Ausnutzung ausländischer Konten zu vermeiden. Mit den „proposed regulations“ reagiert die amerikanische Finanzverwaltung nun auf zahlreiche Einwendungen internationaler Verbände und schafft Erleichterungen, zum Beispiel in der zeitlichen Anwendung einzelner Vorschriften.
Laut PwC hätten die Banken auf Basis des neuen FATCA-Vorschlages nun zwar etwas mehr Zeit bei der Anwendung von Umsetzungs- und Meldepflichten. Sammeln müssten sie die Daten jedoch weiterhin in dem ursprünglich geplanten Umfang. Zu dem hohen Aufwand bei Meldungen aus bestehenden Regulierungsvorschriften wird auch der hohe Aufwand für FATCA-Meldungen unverändert hinzutreten.
Gleichzeitig haben die USA, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien in einer gemeinsamen Erklärung zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und zur Umsetzung von FATCA eine gemeinsame Linie beschlossen, die auch den Aufwand für die betroffenen Unternehmen bei der Umsetzung von FATCA reduzieren soll. Demnach sollen Finanzinstitute Informationen über US-amerikanische Kunden nun an die nationalen und nicht mehr an US-amerikanische Steuerbehörden melden. Damit soll es nach diesem Vorschlag Finanzinstituten möglich sein, ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. Dennoch wird die aufwändige Datenerhebung weiterhin bei den Instituten liegen. Von großer Bedeutung für die Umsetzung in der Praxis seien dabei die noch ausstehenden Detailregelungen. Gerade beim Umgang beispielsweise mit durchgeleiteten Zahlungen oder mit Unternehmen, die die FATCA-Regelungen nicht umsetzen müssen, solle es Verbesserungen geben. Zudem haben die Staaten grundsätzlich einen bilateralen Datenaustausch vereinbart, so dass die deutschen Steuerbehörden auch Steuerdaten aus den USA erhalten.
Weitere Informationen und Hintergrund: PwC , Marion Döhle: FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act, in: ZRFC 03/2011
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