Die Fédération des Experts Comptables Européens (FEE) hat diverse Positionspapiere veröffentlicht, u.a. zur Erbringung von Nicht-Prüfungsleistungen, Verbesserung der Berichterstattung und öffentlichen Aufsicht.
Die FEE fordert, dass Nicht-Prüfungsleistungen, die Prüfer gegenüber ihren Prüfungsmandanten erbringen, nicht generell so behandelt werden sollten, dass jede Leistung unter allen Umständen die Unabhängigkeit des Prüfers gefährdet und daher insgesamt verboten werden muss. In Anlehnung an die Grundsätze des aktuellen Code of Ethics des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) sollte gemäß FEE bei den Nicht-Prüfungsleistungen eine Unterscheidung getroffen werden zwischen Leistungen, die generell verboten sein müssen, die erlaubt sind, und solchen, die möglicherweise zu Unabhängigkeitsgefährdungen führen, was in einer Einzelfallanalyse festzustellen ist.
Die FEE unterstützt alle Initiativen, die darauf abzielen, den Bestätigungsvermerk nutzerfreundlicher, verständlicher und informativer zu gestalten. Im Hinblick auf seine Details wird der Kommissionsvorschlag als wenig praktikabel und zweckmäßig angesehen. Dem Prüfer sollte ein größerer Ermessensspielraum eingeräumt werden, wonach er entscheiden kann, über welche Informationen bezogen auf das individuelle Unternehmen berichtet werden soll. Die FEE spricht sich auch gegen unterschiedliche Anforderungen an die Bestätigungsvermerke von Unternehmen von öffentlichem Interesse und von Unternehmen von nicht-öffentlichem Interesse aus. Es sollte ein einziger Bestätigungsvermerk für alle Unternehmen eingeführt werden, der im Hinblick auf die unterschiedlichen Informationsbedürfnisse skalierbar ist.
Die Fédération unterstützt ausdrücklich die öffentliche Aufsicht über den Prüferberuf auf nationaler Ebene, jedoch sollte dabei ein Gleichgewicht zwischen der Unabhängigkeit vom Prüferberuf auf der einen Seite und ausreichender Kompetenz zur Bewältigung der Aufgaben einer Aufsicht über den Prüferberuf hergestellt werden. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der zuständigen Behörde sollte diese nach FEE einen großen Kreis von Interessengruppen (Vertreter der Wirtschaft, Regulierer, Anteilseigner) umfassen und nicht nur Staatsbedienstete. EU-Mitgliedstaaten sollte es erlaubt sein, dass die zuständigen Behörden bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Anerkennung und Registrierung von gesetzlichen Abschlussprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften delegieren.
Unverändert wird die Übernahme der ISA für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen in der EU gefordert. Ergänzungen durch die Mitgliedstaaten sollten der FEE zufolge insofern möglich sein, als dass sie nationale rechtliche Besonderheiten berücksichtigen. Die FEE begrüßt die ausdrückliche Erklärung zur verhältnismäßigen Anwendung der ISA für die Prüfung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen.
Weitere Informationen: FEE
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