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Finanzaufsicht: weitere Vorschläge durch EU-Kommission

Die EU-Kommission will die Vorschriften über die Versicherungs- und Wertpapierregulierung ändern. Der Vorschlag enthält detaillierte Regelungen zu den Befugnissen der neuen Behörden der europäischen Finanzaufsicht.

Der Vorschlag ergänze das Legislativpaket für die Finanzaufsicht, dass am 22. September 2010 beschlossen wurde und am 1. Januar 2011 in Kraft trat. Mit diesem Paket wurde die europäische Finanzaufsichtsstruktur verändert: Neu geschaffen wurden die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).

Diese neuen Behörden erhalten nun weitere Aufgaben: Sie erarbeiten Vorschläge für technische Standards, um die gemeinsamen Vorgaben für die Anwendung der Rechtsvorschriften besser zu definieren, wobei sie sich an den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung orientieren. Sie legen Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden bei, wo diese rechtlich zur Zusammenarbeit oder Einigung verpflichtet sind. Sie tragen zur Gewährleistung einer konsequenten Anwendung bestehender und künftiger technischer EU-Vorschriften bei (auch im Wege von „Peer Reviews“). Zudem fungieren sie im Krisenfall als Koordinatoren.

Der Gesetzgebungsvorschlag enthält einige Änderungen an der Solvabilität-II-Richtlinie. So werden beispielsweise der EIOPA spezifische Aufgaben übertragen, wie z. B. die Gewährleistung eines harmonisierten Vorgehens bei der Berücksichtigung von Ratings im Hinblick auf die Erfüllung von Solvenzkapitalanforderungen. Zudem wird die Umsetzungsfrist um zwei Monate verlängert, um das Fristende besser mit dem Geschäftsjahresende der meisten Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in Einklang zu bringen. Darüber hinaus soll die Kommission die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf Übergangsmaßnahmen in bestimmten Bereichen vorzunehmen, um Marktstörungen zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang zu den neuen Bestimmungen der Solvabilität-II-Richtlinie sicherzustellen.

Der Richtlinienvorschlag wird nun zur Prüfung an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet.

Weitere Informationen: Europäische Kommission

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