Die Bundesregierung beschloss die umstrittene Bankenabgabe und Eckpunkte für ein neues Gesetz zur Bankenrestrukturierung und Finanzmarktregulierung. Auch verschärfte Managerhaftung enthalten.
Pflichtverletzungen durch Vorstände und Aufsichtsräte sollen nach dem Eckpunktepapier länger geahndet werden können: Die Verjährungsfrist dafür soll sich verdoppeln – von bisher fünf auf künftig zehn Jahre. Ziel sei es, damit unternehmerische Gewinnchancen, Verantwortung und Haftung wieder zusammenzuführen.
Die bereits angekündigte Beteiligung der Kreditinstitute an der Bewältigung künftiger Krisen soll durch eine Sonderabgabe die von allen deutschen Banken zu entrichten ist, realisiert werden. Das Geld fließt in einen Stabilisierungsfonds und soll bei Schieflagen so genannter systemrelevanter Banken eingesetzt werden.
Zu den Eckpunkten gehören auch neue aufsichtsrechtliche Befugnisse: Künftig soll die Aufsicht bei drohender Insolvenz einer Großbank bereits im Vorfeld eingreifen können. Ebenso sollen neue Wege der Restrukturierung und schnelleren Sanierung von Instituten geschaffen werden.
Weitere Informationen: Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 25. März 2010
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