Die BaFin veröffentlicht zwei Rechtsverordnungen, die Einzelheiten zum „Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen“ festlegen.
Die Instituts-Vergütungsverordnung (Instituts-VergV) und die Versicherungs-Vergütungsverordnung (VersVergV) sind der letzte Schritt im Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Umsetzung strengerer Vergütungsregeln in der Finanzbranche – entsprechend der Anforderungen der G20 und der daraufhin vom FSB (Financial Stability Board) erarbeiteten Prinzipien sowie der jüngst durch den Rat der EU angenommenen vergütungsbezogenen Regeln in der Eigenkapitalrichtlinie (CRD III.).
Vorherige Schritte waren die Selbstverpflichtung acht großer Banken und der drei größten Versicherungsunternehmen und die Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu den Anforderungen an Vergütungssysteme im Dezember 2009 sowie das Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen.
Zu den allgemeinen Anforderungen der Instituts-Vergütungsverordnung zählt u.a. die Ausrichtung der Vergütung an der Unternehmensstrategie. Fixe und variable Vergütungsbestandteile müssen in angemessenem Verhältnis stehen. Bedeutende Institute, für die besondere Anforderungen gelten, haben zudem einen Vergütungsausschuss zur Überwachung der Vergütungssysteme einzurichten. Alle Institute sind außerdem verpflichtet, maßgebliche Vergütungsparameter zu veröffentlichen.
Weitere Informationen und vollständiger Wortlaut der Verordnungstexte: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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