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D&O-Versicherung  
21.02.2018

Flut von Managerhaftpflichtfällen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Das Haftungsrisiko für Manager steigt (Foto: bnenin/Fotolia.com)
Die Zahl der Manager, die nach Fehlentscheidungen im Job ihr Vermögen an ihr Unternehmen verlieren, nimmt zu – besonders im Mittelstand.
In der deutschen Wirtschaft wird offenbar mit immer härteren Bandagen gekämpft. Nicht nur die Topverdiener in den Chefetagen der Konzerne müssen bei Fehlentscheidungen vermehrt mit millionenschweren Schadenersatzklagen ihrer Unternehmen rechnen. Das Thema Managerhaftung ist längst im breiten Mittelstand angekommen: „Auch Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen haben immer häufiger mit jahrelangen, kräftezehrenden und teuren Schadenersatzprozessen zu kämpfen”, so die Erfahrungswerte in der Düsseldorfer Kanzlei Hendricks + Partner, die Unternehmen und Manager bei Haftungsfällen berät.

Schutz von D&O-Versicherungen

Wegen des gestiegenen Haftungsrisikos haben viele Manager dafür gesorgt, dass ihr Unternehmen für sie eine sogenannte D&O-Versicherung abschließt. Die Managerhaftpflicht-Policen sollen im Schadenfall Führungskräfte schützen, die teuren Anwaltskosten zahlen und anschließend berechtigte Forderungen begleichen.

Niedrigpreispolitik der Versicherer

Doch die D&O-Versicherungen leisten nicht immer, was sie versprechen. Ursache hierfür ist nach Angaben von Rechtsanwalt Michael Hendricks eine Flut von Schadenmeldungen aus dem Mittelstand und die Niedrigpreispolitik der D&O-Versicherer: „Beides hat dazu geführt, dass die Schere zwischen Versicherungsprämien und Schadensummen immer weiter auseinandergeht.” Zudem sei in den vergangenen zwölf Monaten die Zahl der Neuschäden um ein Drittel gestiegen, so die Feststellung von Claudia Pott, Head of Claims Department bei dem versicherungsunabhängigen Spezialmakler für Managerversicherungen Howden in Düsseldorf. Die Schadenmanagerin erklärt weiter: „Im selben Zeitraum hat sich zudem die Zahl der offenen Managerhaftpflichtfälle, die von den Versicherern noch nicht reguliert, verglichen oder endgültig abgelehnt wurden, verdoppelt.”

Staatsanwaltschaft ante portas

Oft bleibt es sogar nicht nur bei einer Schadenersatzforderung. In jedem dritten Fall, in dem gegen Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wird gegen sie auch Strafanzeige gestellt.

Recht der Revision

Die Verrechtlichung sämtlicher Bereiche des unternehmerischen Handelns in Deutschland schreitet voran und macht auch vor der Internen Revision nicht Halt. Für Revisorinnen und Revisoren ist juristisches Basiswissen heute absolut unerlässlich, ebenso wie für deren Führungskräfte, Leitungs- und Aufsichtsorgane.

Anja Hucke und Thomas Münzenberg führen Sie mit viel Überblick in wesentliche rechtliche Grundlagen der Internen Revision ein. Erfahren Sie mehr zu den Themen, die für die Revisionspraxis einen besonders hohen Stellenwert haben.

Die berufsständischen Standards und Quality Assessments werden dabei umfassend berücksichtigt: Ein kompakter Leitfaden für die rechtssichere Berufsausübung!


(ESV/ps)
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