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Wirtschaftsprüfung  
04.06.2024

Fortbildung zum Nachhaltigkeitsprüfer

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Für das Tätigwerden als Nachhaltigkeitsprüfer werden demnach vier Themengebiete maßgeblich sein. (Grafik: RacleFotodesign/stock.adobe.com)
Die Wirtschaftsprüferkammer hat die Fortbildungsinhalte als Voraussetzung der Registrierung als Nachhaltigkeitsprüfer definiert.

Bei den inhaltlichen Anforderungen für die Akkreditierung als Nachhaltigkeitsprüfer ist davon auszugehen, dass sich diese an den Gebieten der Eignungsprüfung (Art. 8 Abs. 1 AP‑RL) orientieren werden. Das teilte der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer jetzt mit.

Für das Tätigwerden als Nachhaltigkeitsprüfer werden demnach vier Themengebiete maßgeblich sein, in denen gegebenenfalls auch andere Berufsgruppen sachkundig sein müssen, die eine entsprechende Qualifizierung anstreben. Neben allgemeinen rechtlichen Anforderungen für die Erstellung der Nachhaltigkeitsberichte und deren Prüfung sind das die Befähigung zur Nachhaltigkeitsanalyse und zur Abwicklung von Due-Diligence-Prozessen zu Nachhaltigkeitsaspekten.

Nachhaltigkeitsanalyse

Unter den Begriff der Nachhaltigkeitsanalyse fasst die Wirtschaftsprüferkammer die Analyse der Strategie (Ist-Zustand und Zielvorstellung) und des Geschäftsmodells des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS hinsichtlich finanzieller Wesentlichkeit und Wesentlichkeit der Auswirkungen (doppelte Wesentlichkeit). Auch die Auswirkungen, Risken und Chancen (Impacts, Risks, Opportunities – IRO) fallen hierunter, außerdem ein Übergangsplan für Klimaschutz. Ergänzend kann die Resilienzanalyse erforderlich sein, also die Überprüfung der Widerstandsfähigkeit eines Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte.

Due-Diligence-Prozesse zu Nachhaltigkeitsaspekten

An erster Stelle stehen hier Kenntnisse über Verfahren, mit denen das Unternehmen ermittelt, wie es mit den tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit umgeht, sie verhindert, mindert und darüber Rechenschaft ablegt (Sorgfaltspflicht). Ferner geht es um die Ausgestaltung und Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens in Bezug auf die Ausübung der Sorgfaltspflicht.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier.

Zeitschrift für Corporate Governance

Unternehmen professionell führen und überwachen

Hohe Stakeholder-Erwartungen an unternehmerische Transparenz und klare Kommunikation, aber auch die gestiegene gesellschaftliche Sensibilität für gute und regelkonforme Unternehmenssteuerung nehmen Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in die Pflicht. Auch Sanktions- und Haftungsrisiken müssen Sie mit Weitsicht und geeigneten Instrumenten begegnen, im Großkonzern genauso wie im Mittelstand.

Anforderungen umsetzen, professionell entscheiden

Die ZCG informiert Sie alle zwei Monate über neueste Entwicklungen. So bleiben Sie auf dem Laufenden, um die Standards guter Unternehmensführung zu erfüllen, eine effektive Aufsicht auszuüben und souverän zu diesem Thema zu beraten.

Aktuelle regulatorische Anforderungen zur Corporate Governance begleitet die ZCG kompetent und ausgewogen. Corporate Governance-Experten berichten in den Rubriken Management, Recht, Prüfung und Rechnungslegung aus Unternehmenspraxis und Forschung: mit klarem Blick auf unternehmerische und persönliche Risiken und die immer anspruchsvolleren Qualifikationsanforderungen.

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