Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert erneut eine Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter und der Mitbestimmung unterliegender Unternehmen. Über ihren Gesetzentwurf wird im Bundestag am 28. Oktober debattiert.
Der Gesetzentwurf sieht vor, ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent für Frauen in börsennotierten Unternehmen und Unternehmen mit Arbeitnehmermitbestimmung (u.a. Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft) festzuschreiben. Kleinere, nicht börsennotierte Unternehmen sollen jedoch von einer Quotierung zunächst ausgenommen werden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet den Gesetzentwurf mit „erheblichen Defiziten“ bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Privatwirtschaft. Die Führungspositionen in der deutschen Wirtschaft seien „fest in Männerhand“. Da eine geschlechtergerechte Besetzung von Aufsichtsräten mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht zu erreichen sei, obwohl eine Vielzahl qualifizierter Frauen zur Verfügung stünde, müssten entsprechende Regelungen im Aktiengesetz und in den Mitbestimmungsgesetzen verankert werden.
Die Fraktion verweist zudem auf entsprechende gesetzliche Bestimmungen in Norwegen und den Niederlanden. Der Gesetzentwurf lehnt sich an die norwegische Regelung an. In Norwegen besteht eine Quote von 40 Prozent für weibliche Aufsichtsratsmitglieder.
Ein Antrag der Grünen-Fraktion zu diesem Thema wurde zwar vom Rechtsausschuss des Bundestages schon im März abgelehnt, die Problematik war jedoch weiter politisches Anliegen. Bei Unternehmensvertretern stieß die Festlegung einer Frauenquote bisher auf geteiltes Echo. (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 24. März 2010).
Im Deutschen Corporate Governance Kodex wurde inzwischen die Diversity-Empfehlung für deutsche Aufsichtsräte konkretisiert, um so u.a. den Anteil von Frauen zu erhöhen. Eine feste Quote lehnt die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex jedoch ab, wie ihr Vorsitzender, Klaus-Peter Müller in einem Interview im September bekräftigte (vgl. hier).
Die Debatte im Bundestag findet am 28. Oktober ab 11.50 Uhr statt.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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