Der aktuell zu beobachtende Preisverfall im Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ein ernsthaftes systemisches Risiko für die Prüfungsqualität dar. Sie fordert den Gesetzgeber daher auf, eine verbindliche Gebührenordnung für gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen zu erlassen. Dadurch würde aus Sicht der WPK ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung als öffentliches Gut geleistet.
Mit ihren am 30. November 2011 beschlossenen Vorschlägen für eine weitere Regulierung der Abschlussprüfung (vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 14. Dezember 2011) beabsichtigt die EU-Kommission nach eigener Aussage im Wesentlichen, die Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung mit diversen Maßnahmen weiter zu sichern und zu
erhöhen.
Der in der Wissenschaft seit langem anerkannte Zusammenhang zwischen einer angemessenen Vergütung und der Qualität der Abschlussprüfung werde dort jedoch weder thematisiert noch zum Gegenstand weitergehender Regelungsvorschläge gemacht.
Dabei stelle der seit etwa zehn Jahren zu verzeichnende extreme Preisverfall bei gesetzlichen Abschlussprüfungen mittlerweile ein ernsthaftes systemisches Risiko für die Prüfungsqualität und damit für die hinter der gesetzlichen Prüfungspflicht von Unternehmen stehende Funktionsfähigkeit der Wirtschaft dar.
Die WPK fordert den Gesetzgeber auf, eine verbindliche Gebührenordnung für den Bereich der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung zu erlassen. Hierdurch würde ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung als öffentliches Gut geleistet.
Download des WPK-Schreibens an die Fraktionen des Deutschen Bundestages: WPK
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