Laut einem kürzlich vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes sollen auch Betreiber von Glücksspielen im Internet zukünftig Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz erfüllen. Die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder sollen Finanzströme des Glücksspiels von legalen und illegalen Betreibern wirksam verfolgen und bei Illegalität unterbinden können.
Dies erfordert die Transparenz aller Zahlungsströme zwischen dem Spieler und dem Betreiber, unabhängig davon, welches Zahlungsprodukt verwendet wird. Die Glücksspielbranche hat laut Schätzungen der EU-Kommission enormes Wachstumspotenzial, gleichzeitig bestehen beachtliche Geldwäscherisiken. Mit diesem Gesetz beschreitet Deutschland über die internationalen Standards hinaus einen neuen Weg der Geldwäscheprävention.
Nach dem am 01. August 2012 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes sollen bestehende Geldwäscherisiken bei Online-Glücksspielen durch strikte Anforderungen an die Transparenz der Zahlungsströme minimiert werden. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet sollen künftig erhöhte Sorgfalts- und Organisationspflichten und Anforderungen an das interne Risikomanagement erfüllen sowie interne Sicherungsmaßnahmen treffen müssen. Gleichzeitig werden Vorgaben zur Spieleridentifizierung sowie Anforderungen an die Errichtung eines Spielerkontos und Herstellung von Transparenz der Zahlungsströme zwischen Online-Glücksspielanbieter und Spieler eingeführt. Ferner werden die Kompetenzen und Auskunftsrechte der zuständigen Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder zur Verhinderung des illegalen Online-Glücksspiels gestärkt.
Bei Online-Glücksspielen bestehen besonders hohe Risiken für Betrug und Geldwäsche. Spieler können leichter anonym oder mit gefälschten Identitäten auftreten, was auch ein unerlaubtes Zusammenwirken zwischen Spielern und Betreibern zum Nachteil von anderen Spielern erleichtert. Zudem kann eine illegale Herkunft von Geldern durch Transaktionen über mehrere Spielerkonten und Konten der Betreiber einfach verschleiert werden. Wegen der mangelnden physischen Präsenz und oftmals fehlenden Identifizierung der Spieler bleiben vielfach handelnde Person oder der wirtschaftlich Berechtigte im Dunkeln. Illegal erlangte Vermögenszuwächse können durch Teilnahme am Spiel leicht als Spielgewinn deklariert werden. Erleichtert werden Geldwäsche und Betrug zusätzlich dadurch, dass im Spiel eingesetzte Gelder durch neue Zahlungsmethoden, etwa durch die Nutzung von elektronischem Geld, an oder vom Glücksspielbetreiber transferiert werden, ohne eine Datenspur zu hinterlassen.
Mit dem Gesetzesentwurf verfolgt die Bundesregierung konsequent die bereits 2011 abgeschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Geldwäscheprävention weiter. Ziel ist eine lückenlose Transparenz bei den Zahlungsströmen.
Deutschland wird sich im Rahmen der Verhandlungen der kommenden 4. EU-Geldwäscherichtlinie dafür einsetzen, dass der mit diesem Gesetz verfolgte Ansatz auch von den übrigen Mitgliedsstaaten übernommen wird (vgl. hierzu auch die News auf COMPLIANCE digital vom 13. Januar 2012).
Weitere Informationen: Bundesfinanzministerium
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