Veröffentlichung des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) ist noch für das zweite Quartal 2010 geplant.
Im Verlauf der Finanzkrise hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt, dass die Compliance-Funktion in den Instituten häufig nicht entsprechend ihrer Bedeutung ausgestaltet ist. Die Compliance-Beauftragten können deshalb nicht immer die Einhaltung des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen sicherstellen. Dies hat die BaFin veranlasst, ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp) zu verfassen, dessen endgültige Veröffentlichung noch im zweiten Quartal 2010 geplant ist.
Mit der Herausgabe des Rundschreibens sollen die Anforderungen an die Compliance-Funktion sowie sonstige wesentliche Vorschriften nach dem 6. Abschnitt des WpHG nun konkretisiert werden. Zugleich entsteht ein Kompendium, das die Verwaltungspraxis der BaFin zu einzelnen Regelungen aus den genannten Vorschriften zusammenführt.
Durch die MaComp soll das Vertrauen der Anleger in das ordnungsmäßige Funktionieren der Wertpapiermärkte gefördert und der Schutz der Anleger sowie die institutionelle Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte gestärkt werden. Zudem dienen sie dem Schutz des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und seiner Mitarbeiter wie z.B. der Minderung des Risikos etwaiger aufsichtsrechtlicher Maßnahmen, Schadensersatzansprüchen von Dritten oder Reputationsschäden aufgrund von Verstößen gegen die betroffenen Bestimmungen des WpHG. Immerhin waren bereits 68% aller deutschen Institute schon von Compliance-Verstößen betroffen, so eine Studie von Steria Mummert Consulting zur Organisationssicherheit europäischer Banken.
Hinweis: In einem für die Zeitschrift ZCG eingereichten Beitrag (Autoren sind Christof Sturm und Dorit Möller, tätig als Principal Consultants bei Steria Mummert Consulting, Düsseldorf) sollen Stellung und Aufgaben der Compliance-Funktion als Abschnitt des Besonderen Teils der MaComp näher analysiert und die Herausforderungen der Wertpapierdienstleistungsunternehmen beschrieben werden, die durch die Veröffentlichung der MaComp absehbar sind.
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