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05.11.2024

Geschäftsgeheimnisse & Whistleblowing

Von Ludwig Gramlich und Hans-Josef Lütke. Verlag C. F. Müller, Heidelberg 2023, 101 Seiten, Preis Euro (D): 39,00 ISBN 978-3-8114-6132-1 E-Book: Preis Euro (D): 38,99 ISBN 978-3-8114-6133-8.
Bei diesem schmalen Band handelt sich nicht um einen Gesetzeskommentar. Einen solchen haben beide Autoren gleichzeitig zur Unterstützung von Juristinnen und Juristen herausgegeben. In diesem Buch steht die Unterstützung bei der Umsetzung des Rechts in den Unternehmen im Sinne eines Leitfadens im Vordergrund.

Das Buch enthält vollständig abgedruckt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen aus dem Jahre 2019 und das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern aus dem Jahre 2023. Die beiden Gesetze machen etwa 30 Prozent des Büchleins aus. Der Rest besteht aus 269 klar gegliederten Textziffern, in denen man sich schnell zurechtfindet.

Zunächst könnte man sich fragen: Warum Geschäftsgeheimnisse und Whistleblowing in einem Band? Bei den Geschäftsgeheimnissen geht es um den Schutz von Informationen vor unrechtmäßiger Weitergabe, beim Whistleblowing geht es um den Schutz von Hinweisgebern bei rechtmäßiger Weitergabe. Bei rechtswidriger Weitergabe ist der Schutz der Geschäftsgeheimnisse erforderlich, bei rechtmäßiger Weitergabe der Schutz der Hinweisgeber. Geschäftsgeheimnisse sind bei Bekanntwerden unwiederbringlich verloren, sie sollten also geheim bleiben. Beim Hinweisgeberschutz geht es darum, Fehlverhalten, das ja ursächlich auch geheim bleiben soll, bekannt zu machen. Es sind also zwei unterschiedliche, aber miteinander verwandte Themengebiete, die der Gesetzgeber kürzlich geregelt hat, und die daher in diesem Buch gemeinsam behandelt werden.

Die Autoren betonen, dass es dem Gesetzgeber nicht gelungen ist, einen Ausgleich zwischen Geheimnis- und Hinweisgeberschutz zu schaffen. Stattdessen seien weitere administrative Daueraufgaben für die Unternehmen geschaffen worden, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Deshalb sollten alle Unternehmen rasch tätig werden, um Bußgelder und Schadensersatzansprüche zu vermeiden.

Beide Gesetze gehen auf EU-Vorgaben zurück, wobei Deutschland den Hinweisgeberschutz erst mit erheblicher Verspätung und auf Druck eines Verlagsverletzungsverfahrens 2023 umgesetzt hat.

Das Buch gliedert sich in eine Einleitung, einen Abschnitt über das Gesetz über Geschäftsgeheimnisse den Abschnitt über das Hinweisgeberschutzgesetz und ein Fazit. Das Ganze wird dann noch durch ein Stichwortverzeichnis ergänzt.

Der Teil über die Geschäftsgeheimnisse startet mit den Regelungen im Überblick. Hervorgehoben wird, dass die rechtswidrige Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses verheerende Folgen haben kann, weil ein Geheimnis, nachdem es gebrochen wurde, schlichtweg nicht wiederherstellbar ist. Der Schwerpunkt dieses Abschnitts ist die Klärung der Frage, was ein Geschäftsgeheimnis ist. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Schutz in Anspruch nehmen zu können? Grundsätzlich ist wichtig, dass es sich bei Geschäftsgeheimnissen sowohl um kaufmännische als auch um technische Informationen handeln kann. Der Begriff ist weit gefasst, allerdings werden bloße Ideen grundsätzlich nicht gesetzlich geschützt. Wer seine Idee ohne vertraglichen Schutz preisgibt, hat keine gesetzliche Möglichkeit, gegen die Verwirklichung der Idee durch andere vorzugehen. Auch bei leicht zugänglichem Wissen handelt es
sich nicht um Geschäftsgeheimnisse.

Als nächstes klären die Autoren die Fragen, wann ein Geheimnis rechtmäßig gebrochen werden kann. Hier werden die im Gesetz vorgesehenen Konzepte der eigenen Entdeckung und des Reverse Engineering beschrieben.

Die Autoren erläutern dann, was verboten ist. Es geht um den gesetzlichen Katalog der Handlungsverbote und die vorgesehenen Ausnahmen. Es folgt die Beschreibung der zu beachtenden Rechtsfolgen. Hier können Interne Revisorinnen und Revisoren auch Hinweise für ihre Risikobeurteilung gewinnen, insbesondere bezüglich der potenziellen Schadensersatzansprüche.

Dann folgt noch ein Abschnitt über die Behandlung von Geschäftsgeheimnissen vor Gericht.

Im zweiten Hauptteil des Buches geht es dann um das Hinweisgeberschutzgesetz. Die beiden Autoren geben zunächst einen Überblick und erläutern den Zweck der Regelung, nämlich Hinweisgeber mit legitimem Interesse von Spitzeln, Nestbeschmutzern und Denunzianten zu unterscheiden und sie zu schützen.

Es folgen Hinweise auf den internationalen Rahmen und Regelungen der Europäischen Union sowie zum deutschen Gesetzgebungsverfahren. Wichtig ist, dass der deutsche Gesetzgeber weit über die von der EU-Richtlinie vorgegebenen Inhalte hinausgegangen ist.

Auch hier folgen dann die Regelungen im Überblick, gefolgt von der Erläuterung interner Meldestellen, der verschiedenen Organisationsformen, Meldekanäle und Meldeprozesse. Dies ist der erste Kernbestandteil dieses Teils des Buches. Die Autoren machen sehr deutlich, dass sie vom Inhalt des Gesetzes nicht viel halten, weil es den Anwendungsbereich sowohl für die Hinweisgeber als auch für die betroffenen Organisationen nicht hinreichend klar und verlässlich bestimme.

Dann werden externe Meldestellen und die Offenlegung – also die erlaubte öffentliche Meldung eines Fehlverhaltens – erläutert, für die es enge gesetzliche Grenzen gibt. Darauf folgen die zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber, was der zweite Kernbestanteil dieses Teils des Buches ist. Schließlich geht es noch kurz um Schadensersatz bei Falschmeldungen und um Bußgelder.

Im Fazit des schmalen Buches weisen die beiden Autoren noch einmal darauf hin, für wie schlecht gelungen sie die beiden Gesetze halten. Das ist aber für Interne Revisorinnen und Revisoren nicht die Kernfrage. Für uns ist interessant zu erfassen, welche Umsetzungsmaßnahmen in den Unternehmen die beiden Gesetze auslösen müssen, und den Hintergrund dafür zu verstehen. Dafür ist dieses Buch hervorragend geeignet. Wer seitens der Internen Revision die Umsetzung eines dieser Gesetze prüfen möchte, sollte durchaus über die Anschaffung dieses Bandes zur Erlangung des notwendigen Hintergrundwissens nachdenken.

Michael Bünis, CIA CRMA, ist Leiter der Grundsatzabteilung des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e. V.

Quelle: ZIR Zeitschrift Interne Revision Ausgabe 4/2024
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