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Hinweis­ge­berschutz  
10.05.2023

Gesetzentwurf abgeschwächt: Keine Pflicht, anonyme Meldungen zu ermöglichen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Würfel für das überfällige Hinweisgeberschutzgesetz sind gefallen – zu Ungunsten anonymer Whistleblower. (Grafik: vegefox.com/stock.adobe.com)
Der Vermittlungsausschuss hat einen Kompromiss zum Schutz von Whistleblowern gefunden. Der Kompromiss enthält Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags.

Die Bundesregierung hatte das Gremium aus Bundesrat und Bundestag einberufen, nachdem die Länderkammer die erforderliche Mehrheit zum Gesetzentwurf für besseren Schutz hinweisgebender Personen versagt hatte.

Der Vermittlungsausschuss schlägt vor, auf eine Pflicht zu verzichten, wonach die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen ist. Dies soll sowohl für interne als auch für externe Meldestellen gelten. Es soll lediglich vorgegeben werden, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten. Der Vorschlag enthält außerdem eine Regelung, nach der hinweisgebende Personen in Fällen, in denen intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen sollten. Informationen über Verstöße sollen nach dem Kompromiss nur noch in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle beziehen, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand.

Das Gesetz sieht eine Beweislastumkehr vor, wenn die hinweisgebende Person eine Benachteiligung im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleidet. Dabei soll es nach der Einigung bleiben. Die Vermutung, dass die Benachteiligung eine Repressalie für den Hinweis ist, soll aber nur dann bestehen, wenn die hinweisgebende Person dies auch selbst geltend macht. Die maximale Höhe der für Verstöße gegen das Gesetz angedrohten Bußgelder soll nach dem Kompromiss statt 100.000 Euro nur noch 50.000 Euro betragen.

Der Bundestag hatte den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung am 16.12.2022 beschlossen. Im Bundesrat erzielte der zustimmungspflichtige Gesetzentwurf am 10.2.2023 keine Mehrheit. Im April rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an. Zwischenzeitlich hatten die Koalitionsfraktionen zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die den ursprünglichen Regierungsentwurf in einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Teil aufteilten. Eine Beschlussfassung über die beiden Entwürfe war am 30.3.2023 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden.

Die umzusetzende EU-Richtlinie hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission hatte im Januar 2022 Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie aufgefordert. Im Februar 2023 hatte die Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland und sieben weitere Mitgliedsstaaten eingereicht.

Das Plenum des Bundestags stimmt am 11.5.2023 über den Kompromiss ab. Die Mitteilungen des Bundestags finden Sie hier. Die aktuelle Beschlussempfehlung ist hier veröffentlicht.

(fab)

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Hinweisgeberschutz 30.03.2023
„Whistleblowing ist eine unverzichtbare neue Compliance-Säule“
Für die Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen neuen Anlauf genommen. Der Rechtsausschuss hat die beiden vorgelegten Gesetzentwürfe mittlerweile verabschiedet. In einer Anhörung hatten Sachverständige zuvor Zweifel am Gesetzgebungsverfahren geäußert. Hintergründe zum Hinweisgeberschutzgesetz erläutert Johannes Jakob von der Plattform Whistle.law im Interview mit der ESV-Redaktion. mehr …

Whistleblowing 29.03.2023
Rechtsausschuss billigt Entwürfe zum Hinweisgeberschutz
Der Rechtsausschuss des Bundestags hat die beiden Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz verabschiedet. Die von den Koalitionsfraktionen der SPD, Grünen und FDP vorgelegten Entwürfe passierten den Ausschuss ohne Änderungen, teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) jetzt mit. mehr …

Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags 28.03.2023
Hinweisgeberschutz: Zweifel am Gesetzgebungsverfahren
Der neu eingebrachte Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes war jetzt Thema einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags. Dabei ging es nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib). mehr …

Hinweisgeberschutz 15.03.2023
Neuer Gesetzentwurf zum Schutz von Whistleblowern vorgelegt
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. mehr …

Hinweisgeberschutz 27.02.2023
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