Keinen Konsens erzielte die Diskussion des Gesetzentwurfes zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote bei Aufsichtsräten im Bundestag, der durch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf wurde an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen sieht vor, bei der Besetzung von Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab 2015 eine Mindestquote von 30 Prozent und ab 2017 von 40 Prozent vorzuschreiben (vgl. dazu auch die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 27. Oktober 2010). Verstöße sollen zu Sanktionen wie etwa die Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen führen.
Union und FDP lehnen die Quote jedoch weiterhin ab. Zwar habe die freiwillige Selbstverpflichtung „Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft“, die die Wirtschaft 2001 mit der Bundesregierung eingegangen ist, nichts gebracht. Die CDU/CSU-Fraktion will aber diesen Zustand durch Berichtspflichten und Rankings der Unternehmen verändern, erst wenn sich dadurch bis 2013 kein besseres Ergebnis erzielen lasse, werde die CDU/CSU-Fraktion zur Quote greifen. Laut FDP ist die Quote ein „Irrweg“ und schaffe keine Lösung, sondern nur Probleme.
SPD und Linke stimmen dem Gesetzentwurf jeweils zu. Dabei setzen sich beide zusätzlich für eine Ausweitung der 40-Prozent-Quote auch auf Vorstände ein. Die Linksfraktion kündigt sogar einen eigenen Antrag für 2011 an, der eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände von Unternehmen fordern werde.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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