COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 06 (2025)
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 03 (2025)
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 02 (2025)
  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 17.11.
    Aufbau-Seminar für Compliance-Beauftragte
  • 24.11.
    Geldwäsche-Compliance

mehr …

Am häufigsten gesucht

Banken Ifrs Deutschland Grundlagen deutschen Risikomanagements deutsches interne Unternehmen Praxis Kreditinstituten Compliance Arbeitskreis internen Institut
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gesetzliche Neuregelung zum Verbraucherschutz

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz dient der Umsetzung der RL 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher. Die Mitgliedstaaten müssen die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften bis zum 13. Dezember 2013 erlassen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag ist Deutschland – so die Aussage des BMJ in einer vom 5. Juli stammenden Mitteilung – einer der ersten Mitgliedstaaten, der die notwendigen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche Recht schafft.

Regelungsgegenstand sind:

  • Einführung grundlegender Informationspflichten des Unternehmers für Geschäfte im stationären Handel: Bisher bestanden vorvertragliche Informationspflichten für Unternehmer nur für bestimmte Bereiche wie etwa für Fernabsatzverträge und Darlehensverträge mit Verbrauchern. Das Gesetz führt nunmehr - wie von der Richtlinie vorgesehen - grundlegende Informationspflichten auch für Geschäfte im stationären Handel ein. Um jedoch zu vermeiden, dass gängige Geschäfte des täglichen Lebens durch Informationspflichten des Unternehmers bürokratisiert werden, macht das Gesetz von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, diese Geschäfte von den Informationspflichten auszunehmen.
  • Einführung allgemeiner Grundsätze, die unabhängig von der Vertriebsform gelten: Mit der Einführung allgemeiner Pflichten und Grundsätze für Verträge mit Verbrauchern, die unabhängig von der Vertriebsform gelten, wird der Verbraucher vor versteckten und unangemessenen Zusatzkosten geschützt. So muss eine Vereinbarung über eine Zahlung, die über das Entgelt für die Hauptleistung des Unternehmers hinausgeht, etwa eine Bearbeitungsgebühr oder ein Entgelt für eine Stornoversicherung, künftig ausdrücklich vereinbart werden. Eine Vereinbarung im Internet darüber ist nur wirksam, wenn der Unternehmer sie nicht durch eine sog. Voreinstellung herbeiführt (Kreuz oder "Häkchen" ist bereits gesetzt und soll vom Verbraucher gelöscht werden, wenn er die Vereinbarung nicht möchte). Darüber hinaus schränkt das neue Gesetz die Möglichkeit ein, vom Verbraucher ein Entgelt für die Zahlung mit einem bestimmten Zahlungsmittel, etwa einer Kreditkarte, zu verlangen. Ruft der Verbraucher bei einer Kundendienst-Hotline des Unternehmers an, muss der Verbraucher künftig nur noch für die Telefonverbindung bezahlen. Ein darüber hinausgehendes Entgelt für die Information oder Auskunft darf nicht mehr verlangt werden.
  • Weitgehende Vereinheitlichung der Regelungen für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Verträge: Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sieht das Gesetz ein weitgehend einheitliches Regime für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge vor. Dies gilt auch für Verträge über Finanzdienstleistungen, die von der Verbraucherrechterichtlinie nicht erfasst werden.
  • Neufassung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit der gesetzlichen Regelungen fasst das Gesetz die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen grundlegend neu. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie sieht es dabei vor, dass das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung nach zwölf Monaten und vierzehn Tagen erlischt. Das Gesetz enthält sowohl ein Muster-Widerrufsformular als auch ein Muster für die Widerrufsbelehrung und erleichtert so Unternehmen wie Verbrauchern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die neuen Vorschriften sollen am 13. Juni 2014 in Kraft treten. Der Praxis bleibt mithin ausreichend Zeit, die notwendigen Umstellungen in die Wege zu leiten.

Den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat angenommenen Fassung finden Sie unter: www.bmj.de

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück