Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung hat den Bundesrat passiert. Das Gesetz dient der Umsetzung der RL 2011/83/EU vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher. Die Mitgliedstaaten müssen die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften bis zum 13. Dezember 2013 erlassen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag ist Deutschland – so die Aussage des BMJ in einer vom 5. Juli stammenden Mitteilung – einer der ersten Mitgliedstaaten, der die notwendigen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche Recht schafft.
Regelungsgegenstand sind:
Den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat angenommenen Fassung finden Sie unter: www.bmj.de
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