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Geteiltes Echo zur gesetzlichen Regelung der Mediation

Die Bundesregierung beschloss den Gesetzentwurf zur Förderung der
Mediation. Damit soll die außergerichtliche und die gerichtsinterne
Konfliktlösung erstmals auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.
Berufsverbände üben jedoch auch Kritik.

Das Gesetz basiert auf einem Referentenentwurf des
Bundesjustizministeriums. Es verbessere, so das Ministerium, die
Streitkultur. Mit einer stärkeren Nutzung der Mediation sollen zudem
Gerichte entlastet und langwierige Prozesse vermieden werden. Die
Mediation werde in Zukunft an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und
Verwaltungsgerichten möglich sein.

Das Gesetz beschreibt unterschiedliche Formen der Mediation: die
außergerichtliche Mediation, die gerichtsnahe Mediation, die im Verlauf
eines Prozesses außerhalb des Gerichtes stattfindet sowie die
gerichtsinterne Mediation im Rahmen eines Rechtsstreites über einen
Richter, der allerdings über die Sache selbst nicht entscheidet.
Geregelt werden zudem Voraussetzungen für den Mediator: Er muss
unabhängig und neutral sein und darf in der Sache selbst nicht
entscheidungsbefugt sein. Mediatoren werden außerdem zu Aus- und
Fortbildungen verpflichtet. Für die Zulassung zur Tätigkeit als Mediator
setzt der Staat auf Kammern und Verbände, die die Qualität der
Mediation über eine Art Gütesiegel absichern sollen.

Von Unternehmen wird der Weg einer außergerichtlichen Einigung von
Streitfällen zunehmend in Anspruch genommen, unter anderem, um
Reputationsschäden und hohe Kosten zu vermeiden, aber auch die Corporate
Governance zu stärken. Obwohl die Festlegung eines Rahmens für die
Mediation von Berufs- und Branchenverbänden auch vor diesem Hintergrund
grundsätzlich begrüßt wird, sehen diese gleichwohl Nachbesserungsbedarf.
Die Bundesrechtsanwaltskammer befürchtet, dass mit der Stärkung der
gerichtsinternen Mediation eine Schwächung der außergerichtlichen
Mediation einhergehe. Da die richterliche Mediation von den Parteien
ohne weitere Kosten in Anspruch genommen werden könne, fehle ein
wichtiger Anreiz für außergerichtliche Mediationsverfahren. Auch die
Kritik des Deutschen Anwaltvereins setzt an der gerichtlichen Mediation
an, er befürchtet u.a., dass mit der Mediation die eigentliche Aufgabe
der Justiz in den Hintergrund gerät. Der DIHK hält laut Medienberichten
die Rahmenbedingungen noch nicht für ausgereift – insbesondere sei
unklar, wann ein Mediator auch persönlich geeignet und zuverlässig ist.

Standards und Ausbildungsrichtlinien für eine Anerkennung als Mediator
hat der Bundesverband Mediation e.V. erstellt.

Weitere Informationen: Bundesministerium der Justiz, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Industrie- und Handelskammertag], Bundesverband Mediation e.V.

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