Die Finanzverwaltung bereitet derzeit eine Neufassung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) vor. Damit beabsichtigt das BMF, angesichts der zunehmenden Nutzung von EDV in Geschäftsprozessen die vorhandenen Regelungen in den bisherigen Schreiben zu den GDPdU bzw. GoBS und dem FAQ Datenzugriffsrecht zu aktualisieren und in einem neuen BMF-Schreiben zusammenzufassen. Dem Vernehmen nach plant die Finanzverwaltung, das endgültige BMF-Schreiben im Sommer 2014 zu veröffentlichen.
Das BMF hat den bisher an Beratungen zum GoBD-Schreiben beteiligten Verbänden nunmehr einen überarbeiteten Entwurf übersendet. Es handelt sich um die sog. Version 8 vom 11. April 2014, die am 21. Mai 2014 mit den Bp-Referatsleitern von Bund und Ländern erörtert werden soll. Gegenüber der bisherigen Entwurfsfassung wurden die von den Verbänden vorgebrachten Einwendungen nur teilweise berücksichtigt:
So wurden Sachverhaltsbeispiele überarbeitet und deutlich gekennzeichnet sowie deren Anzahl erhöht.
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