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IDW: aktuelle Stellungnahmen zur Rechnungslegung

Das IDW veröffentlichte Stellungnahmen zur Rechnungslegung über die Bilanzierung nach Wegfall der Going-Concern-Prämisse und über die Bilanzierung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB sowie den Entwurf einer Stellungnahme zur Bilanzierung bei Verschmelzung.

In der Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Auswirkungen einer Abkehr von der Going-Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW RS HFA 17) wurden gegenüber dem Entwurf nur wenige Änderungen vorgenommen. Mit Verabschiedung dieser Stellungnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) wurde gleichzeitig eine an die Neufassung sowie an die aktuelle Rechtslage angepasste Fassung des IDW Rechnungslegungshinweises „Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren (IDW RH HFA 1.012) verabschiedet. Veröffentlicht werden die Verlautbarungen in Heft 7/2011 der IDW Fachnachrichten und im Wpg Supplement 3/2011.

In der kürzlich verabschiedeten IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Handelsrechtliche Bilanzierung von Bewertungseinheiten“ (IDW RS HFA 35) werden nach Angaben des IDW die Voraussetzungen erläutert, unter denen Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach § 254 HGB zu Bewertungseinheiten zusammengefasst werden dürfen. Ferner werde aufgezeigt, wie sich Bewertungseinheiten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung niederschlagen. Im Vergleich zum Entwurf vom Juli 2010 wurden nur wenige inhaltliche Änderungen vorgenommen. Diese Verlautbarung erscheint ebenso in Heft 7/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 3/2011.

Zudem wurde der Entwurf einer Stellungnahme zur Rechnungslegung „Auswirkungen einer Verschmelzung auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss“ (IDW ERS HFA 42) verabschiedet. Er kann bis zum 27. Januar 2012 kommentiert werden. Neben einer Neustrukturierung erfolgten Anpassungen an die zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen (unter anderem aufgrund des BilMoG). Die Verlautbarung wurde insbesondere um Ausführungen zu Verschmelzungen ergänzt, bei denen in Ausübung des Wahlrechts nach § 54 UmwG (GmbH) bzw. § 68 UmwG (AG) von der Gewährung von Geschäftsanteilen bzw. Aktien seitens der übernehmenden Gesellschaft abgesehen wird.
IDW ERS HFA 42 soll nach seiner endgültigen Verabschiedung die IDW Stellungnahme des HFA 2/1997 „Zweifelsfragen der Rechnungslegung bei Verschmelzungen“ ersetzen. Er wird im Heft 09/2011 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 3/2011 veröffentlicht.

Weitere Informationen und Download der Verlautbarungen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

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