Am 08.10.2010 hat der Hauptfachausschuss (HFA) den IDW Praxishinweis 1/2010 „Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG“ verabschiedet.
Dieser Praxishinweis soll den Berufsangehörigen eine praktische Hilfestellung bei der Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme geben. Wesentlicher Bestandteil des Praxishinweises ist ein Formulierungsbeispiel. Der IDW Praxishinweis 1/2010 wird in Heft 11/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht.
Durch das VorstAG wurden die Grundsätze für die Bezüge von Vorstandsmitgliedern im Aktiengesetz geändert, so insbesondere die Orientierung der Vergütung an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und eine mehrjährige Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung. Laut Studienergebnissen (Kienbaum) wurden diese Anforderungen in der Unternehmenspraxis durchaus umgesetzt. Mehr als die Hälfte der Unternehmen habe etwa nach der Kienbaum-Studie die Vergütung der Vorstände bereits angepasst. Die variable Vergütung werde meist auch zu 50 Prozent auf drei bis vier Jahre angelegt (Studie TowersWatson).
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
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