Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Änderung von IAS 32 zur Klassifizierung von Bezugsrechten (Amendment to IAS 32 Classification of Rights Issues) veröffentlicht.
Damit wird neu geregelt, dass bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung (also einer anderen Währung als die funktionelle Währung) beim Emittenten, auf dessen Eigenkapitalinstrumente sich diese Rechte beziehen, bilanziell nunmehr als Eigenkapital und nicht mehr als Verbindlichkeiten auszuweisen sind.
Der überarbeitete Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen, erstmals anzuwenden. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Der Standard kann nur über das IASB bezogen werden.
Weitere Informationen: IASB
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
