Die überarbeitete Version der Incoterms®-Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) lösen die Regeln aus 2000 ab und sind zum 01. Januar 2011 gültig.
Die weltweit bekannten Lieferklauseln, die wesentliche Käufer- und Verkäuferpflichten insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften regeln (Verteilung von Transportkosten, Gefahrenübergang …) haben sich laut ICC zu einem internationalen und nationalen Standard bei Handelsverträgen entwickelt. Die Eindeutigkeit und Klarheit der Regeln könne für Vertragsparteien ein Schutz vor Rechtsstreitigkeiten sein.
Mit der überarbeiteten Fassung werden Neuerungen in der Handelspraxis und im Transportwesen berücksichtigt. Zudem wurde laut ICC dem Wunsch nach Vereinfachung in der Anwendung und einer nutzerfreundlicheren Sprache entsprochen. Von vormals 13 Klauseln bleiben in der neuen Fassung neun enthalten.
Die Incoterms® sind neu nach Transportarten gegliedert. Dabei enthält die erste Kategorie Klauseln, die für alle Transportarten geeignet sind. Die zweite Kategorie enthält Klauseln, die ausschließlich für See- und Binnenschiffstransport verfasst wurden. Zwei neue Klauseln in der ersten Kategorie – DAT (Delivered At Terminal) und DAP (Delivered At Place) – ersetzen die bisherigen Klauseln DAF (Delivered At Frontier), DES (Delivered Ex Ship), DEQ (Delivered Ex Quay) und DDU (Delivery Duty Unpaid).
Weitere Informationen: Internationale Handelskammer (ICC)
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