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Neues europäisches Insolvenzrecht  
29.12.2014

Jourová: "Mit neuen Insolvenzvorschriften den Binnenmarkt stärken"

Věra Jourová: Neue Insolvenzvorschriften sollen den Binnenmarkt stärken (© European Union, 2014)
Die Justizminister der EU haben ein neues Insolvenzrecht auf dem Weg gebracht. Wenn der EU-Rat und das EU-Parlament die Verordnung ebenfalls annehmen, kann diese 2017 in Kraft treten.
Grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, eigentlich aber rentabel sind, soll ein "Rettungs- und Sanierungsansatz" im Insolvenzrecht eine zweite Chance geben - darauf haben sich die EU-Minister im Rat "Justiz” geeinigt.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte hierzu: „EU-weit sind jedes Jahr 50 000 Unternehmen von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren betroffen; das ist ein Viertel aller Verfahren in der EU. Gegenwärtig verlieren jährlich schätzungsweise 400 000 Menschen ihren Arbeitsplatz infolge von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren“. Nach Auffassung von Jourová sei die erzielte politische Einigung eine wichtige Etappe bei dem Vorhaben, in Europa bestmögliche Voraussetzungen für Wachstum und Investitionen zu schaffen: „Wir haben die Herausforderungen der Finanzkrise erfolgreich gemeistert, und nun wollen wir mit neuen Insolvenzvorschriften den Binnenmarkt stärken.“

Grenzüberschreitende Insolvenzverfahren erleichtern

Die neuen Insolvenzvorschriften sollen Unternehmensumstrukturierungen erleichtern und Gläubigern helfen, ihr Geld zurückzubekommen. Nach Einschätzungen der EU-Kommission (siehe hierzu die Mitteilung vom 04. Dezember 2014) soll die neue Verordnung sicherstellen, dass grenzüberschreitende Insolvenzverfahren wirksam und effizient verlaufen.

Die neue Verordnung sieht Folgendes vor:
  • Größerer Anwendungsbereich: Die Vorschriften finden auf eine größere Zahl von Insolvenzverfahren für juristische und natürliche Personen Anwendung, so z.B. das spanische Vergleichsverfahren, das italienische Reorganisationsplan-Verfahren und die finnischen Verbraucherinsolvenzverfahren. Die Reform ermöglicht es, insgesamt 19 neue nationale Insolvenzverfahren mit der Verordnung abzudecken.
  • Rechtssicherheit und Verhütung von "Insolvenztourismus": Verlegt ein verschuldetes Unternehmen seinen Sitz, kurz bevor es Konkurs anmeldet, muss das Gericht den Fall sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die Verlegung des Firmensitzes durch legitime Gründe gerechtfertigt und nicht missbräuchlich war.
  • Vernetzung der Insolvenzregister: Das Europäische Justizportal bietet Unternehmen, Gläubigern und Anlegern einen einfachen Zugang zu sämtlichen nationalen Insolvenzregistern. In sieben Mitgliedstaaten wird das System bereits genutzt.
  • Bessere Überlebenschancen für Unternehmen: Mit den neuen Vorschriften wird vermieden, dass in anderen Mitgliedstaaten Sekundärverfahren eröffnet werden. Gleichzeitig soll der Schutz der Interessen der einheimischen Gläubiger sichergestellt werden. Insgesamt gesehen soll die Umstrukturierung von Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten einfacher werden.
  • Rahmen für Gruppeninsolvenzverfahren: Dieser Rahmen soll eine höhere Effizienz der Insolvenzverfahren für die einzelnen Mitglieder einer Unternehmensgruppe bewirken und somit die Aussichten verbessern, die Unternehmensgruppe insgesamt zu retten.

Neues Insolvenzrecht bis 2017

Die neue Verordnung soll die bisherigen europäischen Vorschriften zum Insolvenzrecht (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren), die seit dem 31. Mai 2002 in Kraft sind, ersetzen. Zusammen mit der bereits früher in 2014 herausgegebenen Empfehlung der Kommission für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen (ohne rechtlichen Bindungscharakter) soll in Europa ein Insolvenzrecht geschaffen werden, bei dem die Unternehmenssanierung im Vordergrund steht.

Es steht zu erwarten, dass der EU-Rat die Verordnung im März 2015 formell annehmen wird. Anschließend kann sie dann vom EU-Parlament (Rechtsausschuss (JURI) und Plenum) im April oder Mai 2015 offiziell verabschiedet werden. Die Verordnung wird dann 24 Monate später in Kraft treten.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern, eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 17:20 Uhr am 29.12.2014

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