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Neue EU-Richtlinie  
25.07.2016

Know-how muss aktiv geschützt werden

Dr. Nikolas Gregor, LL.M.
Unternehmen müssen künftig vertrauliche Daten besser geheim halten. (Foto: Sven Hoppe)
Effektiver Schutz von Geschäftsgeheimnissen wird oft vernachlässigt. Dabei besteht spätestens jetzt Handlungsbedarf: Am 05.07.2016 ist die neue Know-how-Schutz-Richtlinie in Kraft getreten.
Unternehmen müssen den rechtlichen Schutz von Unternehmensgeheimnissen anpassen, so die Konsequenz aus der neuen „Richtlinie (EU) 2016/943 vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung”.

Bisher waren gezielte Schritte zur Geheimhaltung von sensiblen Unternehmensdaten vor allem ratsam, um sie faktisch vor Spionage und vor ungewollter Offenbarung zu schützen. Nicht nötig dagegen waren besondere Geheimhaltungsmaßnahmen, um auch einen rechtlichen Schutz zu erlangen: Für deutsche Gerichte war es bislang ausreichend, wenn die betreffenden Informationen geheim waren und ihr Inhaber einen Willen zur Geheimhaltung hatte – der in der Regel implizit vermutet wurde.

Konkrete Schritte zum Schutz des Know-hows nötig

Genau an dieser Stelle sorgt die neue Richtlinie für eine Änderung. Künftig sollen nur noch geheime Informationen rechtlich geschützt sein, bei denen sich ein Unternehmen auch aktiv um Geheimhaltung bemüht. Der Wortlaut des Richtlinienentwurfs fordert, dass diese Informationen „Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sein” müssen. Dies bedeutet, um in den Genuss eines rechtlichen Schutzes seines Know-hows zu kommen, reicht der alleinige Geheimhaltungswillen des Inhabers der Information nicht mehr aus. Er muss darüber hinaus auch konkrete Schritte unternehmen, um die Information tatsächlich vertraulich zu halten. Worin diese Schritte allerdings bestehen und welchen Umfang sie haben müssen, lässt die Richtlinie noch im Unklaren.

Neue Gesetze werden erwartet

Es wird erwartet, dass die neuen Vorgaben aus Brüssel den Gesetzgeber veranlassen werden, eigenständige und umfassende Regeln zum Know-how-Schutz zu schaffen, die über eine einzelne Strafnorm gemäß – § 17 „Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb” – hinausgehen. Die Richtlinie sieht weitreichende Rechtsbehelfe wie Unterlassungs-, Vernichtungs-, Rückrufs- und Schadensersatzansprüchen vor. Zudem müssen die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die eine Geheimhaltung vertraulicher Informationen auch während eines Gerichtsverfahrens sicherstellen, einschließlich der Beschränkung des Zugangs zu Dokumenten und Gerichtsverhandlungen, was in diesem Ausmaß ein Novum für das deutsche Prozessrecht darstellt.

Die Mitgliedstaaten haben bis zum 9. Juni 2018 Zeit, die Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht umzusetzen. Welche Neuerungen die Richtlinie im Einzelnen bringt, welche Schwierigkeiten mit ihr verbunden sind und wie die Umsetzung in Deutschland aussehen könnte, können Sie in einem ausführlichen Artikel in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) nachlesen.
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