COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Top Themen
  • Rechtsprechung
  • Neu auf

Neu auf COMPLIANCEdigital

  • Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) – Heft 05 (2025)
  • Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) – Heft 05 (2025)
  • Zeitschrift Interne Revision (ZIR) – Heft 05 (2025)
  • PinG Privacy in Germany (PinG) – Heft 05 (2025)
  • Corporate Governance, Compliance und ökonomische Analyse
  • Zeitschrift für Compliance (ZfC) – Heft 02 (2025)
  • Handbuch Compliance-Management
  • Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb
  • Revision der Beschaffung von Softwarelizenzen und Sicherheitsdienstleistungen
  • WiJ – Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. – Heft 04 (2024)

Compliance-Partner intern

  • Absolventen stellen sich vor
  • Auch in Zukunft gemeinsam: Mitarbeiterqualifizierung für die Deutsche Bank AG
  • Absolventen stellen sich vor

mehr …

Literatur-News

  • Das 1x1 der Internen Revision
  • Der Einsatz von Legal-Tech in Compliance-Management-Systemen
  • KI-VO

mehr …

Veranstaltungskalender

  • 09.09. bis 09.12.
    CCO Certified Compliance Officer
  • 05.10. bis 08.10.
    Compliance Officer (TÜV)
  • 05.10. bis 08.10. Berlin
    Compliance Officer (TÜV)

mehr …

Am häufigsten gesucht

deutschen Bedeutung Governance Ifrs Anforderungen Instituts Rahmen Analyse Prüfung interne Arbeitskreis Institut Unternehmen Compliance Praxis
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Gastbeitrag  
24.08.2015

Know-how Schutz: Unter dem Compliance-Radar

David Ziegelmayer, CMS Hasche Sigle
Der Schutz von Know-how ist auch eine Compliance-Aufgabe (Foto: Paylessimages/Fotolia.com)
Die geplante Know-how-Schutz Richtlinie der EU steht vor der ersten Lesung im EU-Parlament im November. Ein Compliance-Thema? Ganz sicher!
Es gilt zunächst mit einem Missverständnis aufzuräumen: Beim „Kow-how-Schutz“ geht es nicht um schutzfähige Güter wie patentfähige Erfindungen. Betroffen sind wertvolle, aber gerade nicht schutzfähige Assetts wie Kalkulationen, Kundenlisten, Konstruktionszeichnungen, Rezepte und, ja: sogar Ideen. Man mag also an die Rezeptur der BigMac-Sauce oder Coca-Cola denken. Hierzulande wohl auch aufgrund der Tatsache, dass der DAX von technologigetriebenen Unternehmen beherrscht wird, ist das Thema bislang eher vernachlässigt und unter dem „Compliance-Radar“ verschwunden – trotz eines allgemeinen Lamentierens über die Folgen von Industriespionage.

Schutz von Know-how ist „lebensnotwendig“

Nun zeichnet sich ab, dass ein durchdachtes Know-how-Schutz-Konzept für viele Unternehmen mit der EU-weiten Vereinheitlichung des Rechts „lebensnotwendig“ werden wird. Die EU-Kommission sah hier bereits vor Jahren Handlungsbedarf, weil die aktuellen Regeln der Mitgliedsländer zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Know-how heillos zersplittert sind. Jetzt nehmen die Bestrebungen Fahrt auf: Der entsprechende Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen (COM 2013, 183) könnte schon zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten.

Nach Verabschiedung der Richtlinie wird der Abfluss von Unternehmensinterna in den Wettbewerb oder die Öffentlichkeit rechtlich nur dann zu verteidigen sein, wenn die Informationen durch "angemessene Schutzmaßnahmen" fremdem Zugriff entzogen wurden. Das wird die Rechtslage hierzulande ändern: Denn bisher sieht die Rechtsprechung beim Geheimnisschutz eine Vermutung für einen Geheimhaltungswillen bei Unternehmen vor und stellt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) keine hohen Anforderungen an den Geheimnisschutz.

Wie müssen sich Unternehmen schützen?

Doch was sind „angemessene Schutzmaßnahmen“? Gemeint ist ein Konzept, das die identifizierten, im Unternehmen sensiblen Informationen vor internem und externem Zugriff schützt – und zwar nicht nur tatsächlich, z.B. durch Zugangsbeschränkungen, sondern auch und vor allem rechtlich. Dazu zählen individuelle und konkrete Geheimhaltungsvereinbarungen, die in der bisherigen deutschen Praxis so gut wie nicht vorkommen.

Auswirkungen der EU-Richtlinie

Die Elemente eines solchen Schutzkonzepts müssen natürlich auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten werden. Eine rechtskonforme Umsetzung der Vorgaben, die die EU-Richtlinie vorgesehen hat, wird sich - in allen Branchen – jedenfalls in folgenden Bereichen auswirken:
  • Vertragscompliance
    Bestehende und neue Verträge mit Mitarbeitern, Dienstleistern, Partnern und Kunden müssen auf den Prüfstand. Bisherige pauschale "Vertraulichkeitsvereinbarungen/NDAs“ werden vor dem Hintergrund der Richtlinie keinen Bestand mehr haben. Betriebsgeheimnisse werden in Zukunft konkret bezeichnet werden müssen, um ein Minimum an wettbewerbsrechtlichem Schutz zu erreichen.

    Auch die üblichen Klauseln in Verträgen mit Arbeitnehmern, die sich auch nach dem Ausscheiden zur Verschwiegenheit verpflichten, sind – wenn nicht bereits nach geltendem Recht – spätestens mit Umsetzung der Richtlinie wettbewerbsrechtlich wertlos. Auch hier werden Unternehmen nicht umhinkommen, Wissensträger zu identifizieren und vertraglich zur Geheimhaltung über konkret bezeichnete Geheimnisse zu verpflichten.
  • Ermittlung und Klassifizierung des Know-hows
    Eine Herausforderung für das Informationsmanagements im Unternehmen wird es sein, nicht nur zu prüfen, ob Informationen oder Innovationen schutzrechtsfähig (z.B. Patente) sind. Unternehmensgeheimnisse müssen vielmehr selbständig bewertet und  klassifiziert werden. Damit einher gehen Berechtigungen der Mitarbeiter beim Zugang zu diesen Geheimnissen (und zwar nicht nur auf IT-Ebene).
  • Rechtsdurchsetzung
    Über die Einhaltung eines den EU-Vorgaben genügenden Know-how-Schutzsystems werden Unternehmen genau wachen müssen: Nur wer den Abfluss von Know-how an Dritte bemerkt und sich dagegen wendet, verhilft den Unternehmensinteressen zum Durchbruch. Dazu gehört die Überwachung, Abmahnung und gegebenenfalls gerichtliche Inanspruchnahme von Wettbewerbern, die sich der Informationen eines Konkurrenzunternehmens bemächtigt haben.
Unter Compliance-Gesichtspunkten wird die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Richtlinie kein kurzfristiges Projekt sein. Sie erfordert eine Sensibilisierung der Mitarbeiter, bietet gleichzeitig aber auch die Chance die Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Complianceabteilungen mit den Fachabteilungen zu vertiefen und Geheimnisse dadurch effektiv zu schützen. Es gilt: Was der Wettbewerber nicht kennt, kann er auch nicht kopieren.

Informationen zum Autor:

David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. Er ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert auf den Schutz von Know-how- und Reputation von Unternehmen.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück