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Koalitionsvertrag: zahlreiche Neuerungen für Unternehmen geplant

Die neue Bundesregierung sieht unter anderem die Weiterentwicklung jüngster Gesetzesanpassungen zu Haftung und Vergütung für Vorstände und Aufsichtsräte vor. Insolvenz- und Vergaberecht sollen reformiert, das Arbeitsrecht flexibler werden.

Im Hinblick auf die Rolle der Unternehmen in der Gesellschaft betonen die Koalitionspartner CDU, CSU und FDP die volle Verantwortung von Unternehmern, Vorständen und Aufsichtsräten. Neben Gewinnchancen umschließe freies Unternehmertum „ebenso Risikohaftung für Fehlentscheidungen oder nicht vorhergesehene Entwicklung“, heißt es im Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode.

Daher sollen sich künftig Vergütungssysteme stärker am langfristige Erfolg des Unternehmens orientieren und Vergütungsstrukturen für Finanzinstitute auch Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) enthalten. Die Koalitionspartner wollen ebenso die Aufsichtsratsarbeit professionalisieren und das Mitspracherecht der Hauptversammlung bei der Festlegung der Vorstandsvergütung stärken. Sie sprechen sich auch für eine Wartefrist beim Wechsel von Vorstandsvorsitzenden in den Aufsichtsrat des gleichen börsennotierten Unternehmens von mindestens 2 Jahren aus – wollen dabei jedoch Besonderheiten von Familienunternehmen berücksichtigen.

Weitere Vorhaben, die den Rechtsrahmen von Unternehmen betreffen, sind:
· Entschärfen von Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen (z.B. Escape-Klausel)
· Reduzieren von Berichts- und Informationspflichten, jedoch neue Berichtspflicht zum Anteil von Frauen in Führungspositionen
· Vereinfachen von Vergabeverfahren und Vergaberegeln (geplanter Gesetzentwurf für reformiertes Vergaberecht bis Ende 2010)
· Übernahme von Elementen der europäischen Fusionskontrolle in die GWB-Novelle
· Reform des Insolvenzrechts (z.B. Verbesserung außergerichtlicher Sanierungsverfahren im Vorfeld einer Insolvenz)
· Erleichterung für befristete Arbeitsverträge (Zulässigkeit der erneut befristeten Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber bereits nach einem Jahr Wartezeit)
· Einsatz für eine Überarbeitung der internationalen Standards der Rechnungslegung innerhalb der IFRS (stärkere Berücksichtigung der deutschen Sichtweise des HGB)
· Mindeststandards und Sanktionsmöglichkeiten für Ratingagenturen
· Überarbeitung des Investmentrechts um krisenverschärfende Regelungen

Weitere Informationen: Bundesregierung

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