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Krisenmanagement für Finanzinstitute: neuer EU-Rahmen in Vorbereitung

Die EU-Kommission plant eine rechtliche Regelung für das Vorgehen bei künftigen Bankenzusammenbrüchen. Mögliche Werkzeuge für die Sanierung von Banken und Wertpapierunternehmen stehen jetzt in einer Konsultation zur Diskussion.

Festgelegt werden sollen Instrumente und Befugnisse, um Bankenzusammenbrüche zu einem frühen Zeitpunkt zu bewältigen und dabei die Kosten für Steuerzahler niedrig zu halten, vorbereitende Maßnahmen wie Sanierungspläne oder die Befugnis, strukturelle oder organisatorische Änderungen anzuordnen sowie Werkzeuge wie die Übertragung von Vermögen oder Verbindlichkeiten auf eine so genannte Brückenbank. In der Diskussion stehe auch die Sanierung grenzüberschreitender Bankengruppen sowie die gerechte Kostenverteilung über die Einrichtung von Sanierungsfonds durch von Banken aufgebrachte Finanzmittel. Stellungnahmen sind bis zum 3. März an die E-Mail-Adresse markt-crisis-management@ec.europa.eu möglich.

Mit der Maßnahme will die EU-Kommission ihr auf dem G20-Gipfel abgegebenes Versprechen erfüllen und ihre Eckpunkte für das Krisenmanagement im Finanzsektor vom Oktober 2010 (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 22. Oktober 2010) konkretisieren. Ziel sei es, dass Behörden in den Mitgliedstaaten über Befugnisse und Instrumente verfügen, um alle Arten von Finanzinstituten (unabhängig von ihrer Größe, Komplexität oder Bedeutung für das Finanzsystem) ohne Rückgriff auf den Steuerzahler sanieren zu können.

Für deutsche Institute gibt es mit dem Inkrafttreten des Bankenrestrukturierungsgesetzes Ende Dezember 2010 schon einen nationalen Rechtsrahmen (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 21.Dezember 2010). Ein besonderes Insolvenzverfahren inklusive der Übertragung von Geschäftsbereichen auf eine Brückenbank sowie eine Abgabe an einen Restrukturierungsfonds zur künftigen Finanzierung der Schieflage von Instituten ist hier bereits festgelegt. Der Bundesverband der Branche hatte das Gesetz grundsätzlich begrüßt, jedoch zu einer international abgestimmten Regelung gemahnt, um deutsche Institute im Wettbewerb nicht zu benachteiligen.


Weitere Informationen: Bundesverband deutscher Banken


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