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Vorratsdatenspeicherung  
12.06.2015

Kritik an Vorratsdatenspeicherung hält weiter an

Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Kritik an Vorratsdatenspeicherung hält weiter an (© Fotolia, Christof Moeri)
Kippt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, bevor es überhaupt in Kraft tritt? Laut Süddeutscher Zeitung hegen die Juristen im Bundestag erhebliche Zweifel an dem Entwurf.
Neue Munition für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Nach Auffassung der Juristen des wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag erfüllt der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Demnach seien die Formulierungen zu vage, obwohl die Verfassungsrichter „normenklare“ Vorschriften verlange. Zudem würden  Berufsgeheimnisträger im aktuell vorliegenden Gesetzesentwurf nicht ausreichend geschützt.

Datensammlung auf bloßen Verdacht

Der Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), dem bereits die Bundesregierung zugestimmt hat, sieht unter anderem vor, dass:
  • Telekommunikationsanbieter in Zukunft die Festnetz- und Mobilverbindungen für maximal zehn Wochen auf einem Server in Deutschland speichern müssen, einschließlich auch Skype-Telefonate und IP-Adressen.
  • Gespeichert werden sollen dabei nur die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer des Gesprächs,  Inhalte dagegen  nicht. Bei Handy-Telefonaten wird zusätzlich auch der Standort erfasst.
  • Bei Verdacht auf Terrorplanung, Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch, Mord oder Menschenhandel können Sicherheitsbehörden diese Daten von den Anbietern anfordern. Hierzu bedarf es aber ausdrücklich eines richterlichen Beschlusses. Ausgenommen hiervon sind zudem auch die Daten von Ärzten, Anwälten, Journalisten oder Seelsorgern.

Opposition sieht sich bestätigt

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Renate Künast (Grüne), sieht sich in ihrer Kritik an dem Gesetzesentwurf bestätigt: "Wer schwerste Grundrechtseingriffe mit der heißen Nadel strickt, produziert verfassungswidrige Gesetze", so Künast gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Außerdem beklagte sie, dass "ausgerechnet der Justizminister die Rechte der Anwälte und der Journalisten gegen die klare Vorgabe des EuGH ignoriert".

Bereits im Mai hatten Vertreter der Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und auch die FDP angekündigt, gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen, sollte das Gesetz in Kraft treten. Mit den beiden Gutachten haben sie hierfür weitere Argumente. (Quelle: Süddeutsche Zeitung)

Literaturhinweise

Hintergrundinformationen zum Thema Datenschutz liefert die Zeitschrift Privacy in Deutschland (PING). Ausführlich wird auch über das Thema Vorratsdatenspeicherung berichtet.
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