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Vorratsdatenspeicherung  
20.04.2015

Freie Fahrt für staatliche Datensammler

Mario Schulz, ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital
Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung beendet jahrelangen Streit (© BMI, Henning Schacht)
Die Bundesregierung hat die Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während die Industrie den Kompromiss gutheißt, kündigt die Opposition bereits Widerstand an.
Lange Zeit haben sich Befürworter und Gegner innerhalb der Koalition über die Vorratsdatenspeicherung  gestritten. Seit letzter Woche herrscht  darüber Einigkeit. Sowohl Innenminister  Thomas de Maizière (CDU) als auch Justizminister Heiko Maas (SPD) loben den gefundenen Kompromiss, auch wenn beide Seiten große Abstriche von den Ausgangspositionen machen mussten, wie beide Minister betonten. Laut de Maizière endet mit dem Kompromiss "ein jahrelanger Streit". Zudem könne "eine zum Teil erbitterte Debatte beendet und befriedet werden".

Daten werden maximal zehn Wochen gespeichert

In den "Leitlinien für einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung", wurde u.a. festgehalten, dass
  • Telekommunikationsanbieter in Zukunft die Festnetz- und Mobilverbindungen für max. zehn Wochen auf einem Server in Deutschland speichern müssen, einschließlich auch Skype-Telefonate und IP-Adressen.
  • Gespeichert werden sollen dabei nur die Rufnummern, der Zeitpunkt und die Dauer des Gesprächs,  Inhalte dagegen  nicht. Bei Handy-Telefonaten wird zusätzlich auch der Standort erfasst.
  • Bei Verdacht auf Terrorplanung, Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch, Mord oder Menschenhandel können Sicherheitsbehörden diese Daten von den Anbietern anfordern. Hierzu bedarf es aber ausdrücklich eines richterlichen Beschlusses. Ausgenommen hiervon sind zudem auch die Daten von Ärzten, Anwälten, Journalisten oder Seelsorger.
Die Leitlinien können Sie hier herunterladen.

Opposition will gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Danach, dass der „langjährige Konflikt beendet“  und dieser nun „befriedet“ sei, sieht es allerdings nicht aus, wenn man die Reaktionen der Oppositionsparteien sich anschaut.

Sowohl Grüne als auch FDP kritisieren vor allem die SPD, dass sie bei diesem Thema umgefallen sei. In einer ersten Reaktion äußerte sich die Rechtsausschuss-Vorsitzende des Bundestags Renate Künast (Grüne) kritisch: "Vom entschiedenen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung bis zur fertigen Einigung“ habe es „weniger als sechs Wochen" gedauert, so Künast. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen Katrin Göring-Eckardt konstatiert mit Blick auf Maas' Kehrtwende. "Die SPD räumt Bürgerrechte in atemberaubendem Tempo ab." Und nach Meinung von  Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher bei den Grünen, ist der Kompromiss kein gutes Zeichen für die Bürgerrechte in Deutschland. Die Vorratsdatenspeicherung ist eine "Umkehrung des rechtstaatliche Prinzips der Unschuldsvermutung". Ab sofort seien daher erst einmal alle Bürger verdächtig.

Auch die FDP kritisiert das  geplante Gesetz. Sowohl der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki als auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum haben bereits angekündigt, dagegen zu klagen.

Bitkom: Rechtsicherheit für Unternehmen wichtig

Positiver äußert sich der Digitalverband Bitkom zu den vorgelegten Leitlinien: „Die Unternehmen werden die geplanten gesetzlichen Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung selbstverständlich umsetzen“, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Es ist wichtig, dass ein Ausgleich zwischen dem hohen Gut der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte einerseits und berechtigten Sicherheitsinteressen andererseits gefunden wird. Der vorliegende Vorschlag zeigt dabei auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv."

Für den Interessensverband ist es daher wichtig, "dass das Gesetz verfassungs- und europarechtskonform ausgestaltet wird und es nicht erneut zu einer jahrelangen Hängepartie mit Unsicherheiten für die Unternehmen kommt", so Kempf.

Kempf erinnert auch daran, dass die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Dies dürfe nicht noch einmal passieren, da die Unternehmen damals bereits mehrere Millionen Euro investiert haben. Aus Sicht des Verbandes sei es darüber hinaus nicht einsichtig, dass die Unternehmen auf den Investitionskosten sitzen bleiben. Die hier anfallenden Kosten, so der Verband in seiner Stellungnahme weiter, müssen den Unternehmen erstattet werden. (Quelle: BMJV, Tagesschau, Grüne, BITKOM)

LITERATUR zum Thema Datenschutz

Hintergrundinformationen zum Thema Datenschutz liefert die Zeitschrift Privacy in Deutschland (PING). Ausführlich wird auch über das Thema Vorratsdatenspeicherung berichtet.


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