Mit BGBl I 71/2014 wurde das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 kundgemacht. Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 bringt eine Nachjustierung des Reformwerkes des mittlerweile fünf Jahre in Geltung befindlichen neuen Vorverfahrens mit sich. Der österreichische Nationalrat hat mit Beschluss vom 10.07.2014 die Änderung der Strafprozessordnung 1975, des Jugendgerichtsgesetztes 1988, des Suchtmittelgesetzes, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Geschworenen- und Schöffengesetzes sowie des Gebührenanspruchgesetzes besiegelt. Als Inkrafttretensdatum wurde der 01.01.2015 festgelegt. Die Schwerpunkte der Novelle liegen auf der Verkürzung der Verfahrensdauer sowie der Stärkung des Rechtsschutzes. In concreto sind Maßnahmen beschlossen worden, welche den Ausbau des Rechtsschutzes für Beschuldigte, der Steigerung der Effizienz der Verfahrensführung, der Verkürzung der Verfahrensdauer, dem sensiblen Umgang mit Daten sowie der Medienarbeit der Ermittlungsbehörde dienen.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-22 |
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