Bei der Entwicklung des DRS 20 wurden im Anschluss an die Anpassung des Vorgängerstandards DRS 15 an das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Februar 2010 rechtsvergleichende Untersuchungen durchgeführt, auf deren Basis Anregungen für die Erstellung eines neuen Standards zur Konzernrechnungslegung gesammelt wurden. Bei diesen Untersuchungen wurden bestehende nationale Vorschriften sowie internationale Entwicklungen im Rahmen der Lageberichterstattung berücksichtigt.
Kernstück der international gültigen Standards bezogen auf die Lageberichterstattung ist der vom International Accounting Standards Board (IASB) am 8. Dezember 2010 veröffentlichte und seit dem selben Tag optional anwendbare Anwendungshinweis zur Lageberichterstattung, dem so genannten Practice Statement Management Commentary. Der Veröffentlichung dieses Practice Statements ging ein langer Weg der Entwicklung voraus. Bereits am 27. Oktober 2005 wurde ein Diskussionspapier zum Management Commentary ausgegeben, das jedoch erst im Juni 2009 zu einem Exposure Draft reifte. Final wurden die Anforderungen an die Lageberichterstattung nach IFRS erstmals nicht als Standard erlassen, sondern als Practice Statement. Dieses stellt ein Rahmenkonzept zur inhaltlichen Ausgestaltung eines Management Commentary´s dar, ohne jedoch die Unternehmen zu einer Erstellung zu verpflichten.
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