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Oberstaatsanwältin Cornelia Gädigk leitet seit 1998 die zuständige Abteilung für Korruptionsverfahren auch im internationalen Bereich bei der Staatsanwaltschaft Hamburg.

Sie ist Mitglied in der behördenübergreifenden „Antikorruptionskonferenz“ in Hamburg, hat an mehreren EU-Twinning Projekten in Polen und Tschechien mitgewirkt und ist Dozentin im Strafvollzugsamt der Hamburger Justizbehörde sowie bei verschiedenen Fortbildungsseminaren zum Thema Korruption. Seit 2007 ist sie Mitautorin zum Thema im „Kompaktkommentar Vergaberecht“ sowie seit 2009 im „Handbuch Exportwirtschaftsrecht“. Wiederholt ist Gädigk als Expertin für die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) eingesetzt gewesen und war bei den Evaluierungen Deutschlands zur Effizienz der Korruptionsbekämpfung durch GRECO und die OECD beteiligt. Dazu sagt Gädigk: „Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen bin ich der Ansicht, dass Korruptionsbekämpfung sich nicht allein auf die Strafverfolgung beziehen kann. Vielmehr ist beim Thema Korruption ein ganzheitlicher Ansatz mit multidisziplinärer Befassung gefragt.“

Bereits seit dem Jahr 2005 ist Gädigk als Referentin zu den Themen Prävention, Hinweisgewinnung sowie Hinweisgeberschutz an der School GRC in den Ausbildungsgängen tätig. Themenschwerpunkt ist der Bereich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in oder mit Unternehmen, meist der Rechts- oder Compliance-Abteilungen. Zum Studium meint sie: „Unter praktischen Gesichtspunkten erfahren und erarbeiten die Studierenden, wie sich die Vollstreckung strafprozessualer Anordnungen auswirken kann. Dazu gehört auch, unter welchen Gesichtspunkten bei interner Aufdeckung von Verdachtsmomenten ein aktiver Umgang mit Strafverfolgungsbehörden geboten sein kann.“

Quelle: ZRFC Risk, Fraud & Compliance, Heft 5/2011

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