Die BaFin hat ein Rundschreiben zur Werbung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen veröffentlicht. Auf den ersten Blick müssten neben den Vorteilen auch Nachteile und Risiken der Produkte erkennbar sein.
Das Rundschreiben der Aufsichtsbehörde konkretisiert die durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2007 neu gefassten Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes. Tragende Prinzipien dieser Vorschriften seien Redlichkeit, Eindeutigkeit und Nicht-Irreführung. Dazu zähle, dass bei Betonung von Vorteilen von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen in der Werbung auch deren Risiken zu nennen sind. Auch müsse klar erkennbar sein, wie sich Gebühren, Provisionen und andere Entgelte auf die Wertentwicklung von Finanzinstrumenten auswirken.
Die Vorschriften gelten grundsätzlich für sämtliche Informationen, die Wertpapierdienstleistungsunternehmen an Kunden richten – unabhängig davon, ob sie werblicher Art sind oder nicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will mit dem Rundschreiben die Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden auf eine „klare Grundlage“ stellen. Nach ihrer Einschätzung entsprechen die Kundeninformationen vieler Unternehmen nicht den 2007 eingeführten gesetzlichen Regeln.
Weitere Informationen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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