Die Sachverständigen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft unterstützten überwiegend den Plan der Bundesregierung für ein solches Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der globalen Wirtschaft verbessern soll, teilte der Info-Dienst Heute im Bundestag (hib) mit.
Weil es der globalen Wirtschaft nicht gelungen sei, ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, brauche es dringend eine gesetzliche Regelung, am besten auf Ebene der EU, sagte hib zufolge Nanda Bergstein, Director Corporate Responsibility der Tchibo GmbH. Deutschland solle aber „mit gutem Beispiel und einem eigenen Gesetz vorangehen“. Bei der Ausgestaltung sei einerseits die Sorgfaltspflichten entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu berücksichtigen, andererseits die Verantwortung „vom Rohstoff bis zum Endprodukt“.
Hinsichtlich der Instrumente zur Erfüllung der Pflichten sprach sich Bergstein gegen Auditierungen und Zertifizierungen aus. Damit ließen sich Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllen. Vielmehr sollten Managementsysteme und Qualifizierungsprogramme etwa für Fabriken und Farmer eine Rolle spielen.
Maren Leifker, Initiative Lieferkettengesetz und Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt, übte Kritik hinsichtlich der Debatte in Deutschland über ein Lieferkettengesetz. Sie finde es „erschreckend, mit welcher Hartnäckigkeit an Positionen festgehalten wird, die den internationalen Standards widersprechen und ein Gesetz wirkungslos machen würden“, zitiert hib die Sachverständige. Es sei wichtig, dass die angestrebte Regelung für alle gelte – nicht nur für große Unternehmen. Es brauche kein „Symbolgesetz“, sondern eines, „das wirkt“.
Markus Löning, ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und Geschäftsführer der Beratungsfirma „Löning – Human Rights & Responsible Business“, sprach sich ebenfalls für eine Regulierung der Lieferkettenverantwortung aus. Die deutsche Wirtschaft habe ein „eigenes Interesse“ an einer „regelbasierten Handelsordnung“. Eine einheitliche, europäische Lösung sei wünschenswert. Weil der Handlungsdruck aber hoch sei, brauche es für die Übergangszeit ein nationales Gesetz.
Auch Annette Niederfranke plädierte als Direktorin der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für eine EU-Regelung. So entstünden gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen im europäischen Raum, an die sich auch Firmen aus Drittstaaten halten müssten, die in der EU wirtschaftlich aktiv seien.
Die vollständige Mitteilung von hib finden Sie hier.
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(ESV/fab)
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