Das am 22.7.2021 verkündete Sorgfaltspflichtengesetz – vor allem als Lieferkettengesetz bekannt – soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard (Due Diligence Standard) der UN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz sind auch behördliche Durchsetzungsmechanismen vorgesehen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden – mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.
Zum Gesetz hat das Bundesarbeitsministerium jetzt eine englische Übersetzung und zwei Erklärvideos veröffentlicht. Den Gesetzestext und alle englischsprachigen Informationen dazu finden Sie unter csr-in-deutschland.de, die Erklärungen zu den einzuhaltenden Regeln sind hier verfügbar.
Weitere Informationen zum Lieferkettengesetz und Umsetzungshilfen finden Sie auch unter wirtschaft-menschenrechte.de.
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