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Interessenvertretung  
21.09.2023

Lobbyregistergesetz soll verbessert werden

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Seit 2022 müssen sich Interessenvertretungen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung in das Lobbyregister eintragen. (Grafik: gradt/stock.adobe.com)
Sachverständige haben den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Lobbyregistergesetzes weitgehend befürwortet, aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge unterbreitet.

Das berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib). In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hob Gregor Hackmack von der Internetplattform Abgeordnetenwatch auf die Offenlegung von Lobbykontakten ab, da es weiterhin nicht möglich sei, nachzuvollziehen, welche Lobbyisten sich mit Entscheidungsträgern zu welchen Themen treffen, so hib. Es sei wichtig, dass alle den gleichen Zugang haben und transparent wird, wer mit welcher Personalstärke worauf Einfluss nimmt. Ein weiterer Punkt sei die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten. Aus Sicht Hackmacks erfolgt eine Sanktionierung so gut wie gar nicht, da die Bundestagsverwaltung die Angaben kontrolliere. Er empfahl, eine unabhängige Instanz, vergleichbar dem Datenschutzbeauftragten, mit der Kontrolle zu beauftragen.

Seit 2022 müssen sich Interessenvertretungen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung in das Lobbyregister eintragen. Mit den geplanten Änderungen, die am 1.1.2024 in Kraft treten sollen, wollen die Koalitionsfraktionen den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten im Lobbyregistergesetz nachschärfen.

Timo Lange vom Verein Lobbycontrol kann dem Koalitionsentwurf viel Gutes abgewinnen. Positiv sah er die Regelung zum „Drehtüreffekt“ beim Ausscheiden aus der Politik in eine Lobbyisten-Tätigkeit. Das künftig nachvollziehen zu können, habe könne eine steuernde Wirkung entfalten. Positiv fand er auch, dass die registerführende Stelle in ihren Rechten gestärkt wird, um auf die Richtigkeit von Eintragungen hinzuwirken. Zudem sei gut, dass die Option, Finanzangaben verweigern zu können, entfallen soll.

Spenden an gemeinnützige und mildtätige Organisationen seien nicht vergleichbar mit Parteispenden und mit Aufträgen an Lobbyagenturen, betonte Lange. Bei der Anhebung der Veröffentlichungsgrenzen sei die Koalition etwas über das Ziel hinausgeschossen. Dennoch sollte aus seiner Sicht transparent sein, wenn sehr hohe Summen an zivilgesellschaftliche Organisationen gespendet werden. Insofern würde er eine absolute Offenlegungspflicht zusätzlich zur prozentualen befürworten, zumindest bei Zuwendungen von juristischen Personen.

Professor Philipp Austermann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sagte, er habe den Eindruck, dass diejenigen, die Spenden bekommen, gegenüber denjenigen, deren Interessenvertretung aus anderen Mitteln bezahlt wird, bevorzugt werden, ohne dass ein Grund dafür erkennbar sei. Es solle möglicherweise versucht werden, den spendenfinanzierten Lobbyismus besserzustellen.

Die Anhörung im Video und die Stellungnahmen der Sachverständigen hat der Bundestag hier veröffentlicht. Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

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