Zuwendungen eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze von derzeit 110 € pro Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Neue BFH-Rechtssprechung öffnet jetzt aber größere Spielräume.
Das könnte z.B. für anstehende Weihnachtsfeiern schon von Bedeutung sein.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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