Der Bundestag verabschiedete Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das neue Recht stärke unter anderem den Arbeitnehmerdatenschutz, enthalte aber teilweise inkonsequente Lösungen.
So darf es so genannte Massenscreenings ohne Verdacht, wie sie die Deutsche Bahn beispielsweise durchführte, nicht mehr geben. Ab jetzt müssen dafür tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sein.
Geändert wurden auch Regeln für die Auftragsdatenverarbeitung durch Dienstleister wie etwa Call-Center. Neu ist eine Melde- und Veröffentlichungspflicht bei Datenschutzverstößen. Auch können Datenschutzbehörden künftig eine unzulässige Datenverarbeitung untersagen und höhere Bußgelder verhängen. Für Datenschutzbeauftragte in Unternehmen verbessert sich der Kündigungsschutz und die Möglichkeit, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen.
Die Lösung zur Weitergabe von Daten zu Werbezwecken – sie ist jetzt nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich – sei jedoch inkonsequent, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Die Regelung enthalte viele Ausnahmen, so dass sie sich kaum auf die Praxis auswirke.
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Deutscher Bundestag
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