COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
      • PinG Privacy in Germany Ausgabe 04 2016 - Ausgabe 04/2016
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • PinG Privacy in Germany Ausgabe 04 2016 - Ausgabe 04/2016
Dokument PinG – Schlaglichter

Am häufigsten gesucht

deutschen Governance Instituts Fraud Risikomanagements Grundlagen interne Risikomanagement Banken Analyse Compliance Ifrs Arbeitskreis Revision Deutschland
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

PinG – Schlaglichter
Ausgewählte Rechtsprechung und Verfahren

  • Philipp Müller-Peltzer

AG Potsdam, Urt. v. 16.04.2015 – 37 C 454/13 –
Unterlassungsanspruch gegen Drohnenüberflug eines Grundstücks

Der Überflug eines Nachbargrundstückes mit einer Kameradrohne kann Unterlassungsansprüche der betroffenen Nachbarn aufgrund eines Verstoßes gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht auslösen. Das AG Potsdam gab dem klagenden Eigentümer eines Grundstücks Recht, der seinen Nachbarn im Nachgang eines Drohnenfluges zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert hatte. Auslöser der Auseinandersetzung war ein vermeintlicher Kontrollflug des Beklagten mit seiner Kameradrohne gewesen, der der Überprüfung der umliegenden Dächer auf Dachrinnenverschmutzungen dienen sollte. Kontrolliert fühlte sich allerdings auch die Lebensgefährtin des Klägers, die sich im umzäunten und sichtgeschützten Garten des Grundstücks zum Sonnenbad zurückgezogen hatte. Die nach ihrer Wahrnehmung wenige Meter über der Sonnenliege schwebende Drohne übertrug die Kamerabilder in Echtzeit auf die Fernbedienung des Beklagten. Eine Aufzeichnung der Bilder fand nicht statt. Eine Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde war zum rein privaten Führen der unter 5 kg schweren Drohne nicht erforderlich.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.04.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 4 / 2016
Veröffentlicht: 2016-06-28

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten
€ 10,06*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück