Die Prüfungen nach dieser Handreichung können sowohl als Einzel- als auch als Querschnittsprüfung durchgeführt werden. Neben der eigenen Durchführung von Prüfungshandlungen empfiehlt es sich, die Grundgesamtheit über die Verwendung von Fragebögen zu ermitteln.
Es konnten vier große Bereiche identifiziert werden, die für die Durchführung einer IT-Verfahrensprüfung relevant sind. Neben allgemeinen Rahmenvorgaben, die durch die jeweilige öffentliche Institution bestimmt sind, sind dies der BSI IT-Grundschutz, datenschutzrechtliche Vorgaben und die einzelnen IT-Verfahren selbst. Bei den IT-Verfahren ist noch zu unterscheiden zwischen rechnungslegungsrelevanten und nicht-rechnungslegungsrelevanten IT-Verfahren. Zwischen den Verfahren selbst kann (muss) es auch Schnittstellen geben, die ebenfalls im Rahmen einer Prüfung zu berücksichtigen sind. Vom Ansatz her wird daher zunächst nicht unterschieden, ob es sich um ein IT-Vorverfahren (zwingend mit Schnittstellen zum ERP-System) oder um ein IT-Verfahren handelt.6) Grund hierfür ist, dass alle eingesetzten IT-Verfahren gleiche Grundbedingungen zu erfüllen haben.
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