Der Hauptfachausschuss des IDW verabschiedete den IDW Prüfungsstandard „Die Prüfung von Softwareprodukten" (IDW PS 880).
Die Neufassung berücksichtigt laut IDW die Anforderungen des ISAE 3000 „Assurance Engagements Other Than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ der International Federation of Accountants.
Die Vorgehensweise der Prüfung von Softwareprodukten folgt der Systematik von Systemprüfungen bei Einsatz von Informationstechnologie (IT), wie sie im IDW PS 330 (Abschlussprüfung bei Einsatz von Informationstechnologie) niedergelegt sind. Zum Begriff der Informationstechnologie und zu den Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen beim Einsatz von IT gelten die Regelungen des IDW RS FAIT 1.
Darüber hinaus behandelt der IDW PS 880 die Verwertung der Ergebnisse der Prüfung von Softwareprodukten im Rahmen einer Abschlussprüfung beim Softwareanwender zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Buchführung. Insoweit spezifiziert dieser Prüfungsstandard die im IDW PS 320 (Verwendung der Arbeit eines anderen externen Prüfers) und im IDW PS 322 (Verwertung der Arbeit von Sachverständigen) enthaltenen Überlegungen zur Verwertung von Prüfungsergebnissen Dritter.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
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