Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf zum „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“. Auf Unternehmen kommen damit allerdings weitere Sorgfalts- und organisatorische Pflichten zu.
Mit dem Gesetzentwurf sollen, so das Bundesfinanzministerium, in erster Linie Sorgfaltspflichten der Industrie und der freien Berufe ergänzt sowie die Aufsichts- und Prüfungsrechte in Bund und Ländern zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Außerdem sollen Meldepflichten konkretisiert und Bußgeldtatbestände erweitert werden.
Ziel des Gesetzentwurfes ist es ebenso die nationalen Regelungen an internationale Standards der Geldwäscheprävention anzupassen. Denn an den Regelungen in Deutschland gab es im Vorfeld Kritik durch die EU-Kommission sowie durch die Financial Action Task Force (FATF) der OECD. So bemängelte letztere bereits 2010 unzureichende Kontrollen von Maklern, Juwelieren und Spielbetrieben (vgl. dazu Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 14. April 2010).
An den verschärften Regeln übte im Vorfeld unter anderem der DIHK Kritik. Mit den Änderungen im Geldwäschegesetz würden nicht nur Kreditinstitute betroffen, sondern darüber hinaus auch alle Branchen des Nicht-Finanzbereichs erheblich belastet – etwa durch die finanziellen Auswirkungen einer generellen Schulungspflicht für Mitarbeiter und die Pflicht zur Berufung eines Geldwäschebeauftragten.
Das Geldwäschegesetz (GWG) sieht je nach Risikoeinordnung der Geschäftsbeziehungen und bestimmten Auslösetatbeständen (etwa bei Transaktionen in Höhe von mehr als 15 000 Euro außerhalb bestehender Geschäftsverbindungen) Sorgfalts- und organisationsrechtliche Pflichten für Kreditinstitute, aber auch andere Unternehmen vor. Bei mittlerem Risiko gehören dazu beispielsweise die Identifizierung des Vertragspartners, die Einholung von Informationen über Art und Zweck der Geschäftsbeziehung, die Überprüfung der Vertretungsverhältnisse und die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung.
Weitere Informationen: Deutscher Industrie- und Handelskammertag
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